Einstellung bei sexuellem Missbrauch
Ein 23-jähriger Student aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) kann seit dieser Woche wieder entspannt in die Zukunft schauen als in den letzten Monaten: Anfang des Jahres hatte ihn eine Ladung der Kripo zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes erreicht. Nach der Überwindung des ersten Schocks war klar geworden, dass es darum geht, dass ihn ein Mädchen angezeigt hatte, mit dem er als 17-Jähriger einmal Sex gehabt hatte, bei dem sie die Initiative ergriffen hatte. Nun hate sie behauptet, dass er sie vor 6 Jahren sexuell mißbraucht hatte, weil sie damals erst 13 Jahre gewesen war. Die Anzeigeerstatterin war die Tochter des damaligen Lebensgefährten seiner Mutter und hatte damals mit ihm im selben Haushalt gelebt. Obwohl die Sache also schon recht lange zurückliegt war sich die junge Frau ganz sicher, dass sie damals dreizehn und damit noch im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) ein Kind gewesen war.
Bei der Polizei behauptet sie zudem, von ihm nicht nur als Kind sexuell mißbraucht worden zu sein, sondern von dem Beschuldigten regelrecht zum Sex gezwungen, – also regelrecht vergewaltigt worden zu sein. Damit hatte sie gegen den Studenten Anzeige wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes und wegen Vergewaltigung erstattet und gleichzeitig angegeben, sie leide noch heute an der Geschichte und habe sogar angefangen, sich zu ritzen. Außerdem befinde sie sich angeblich nur deshalb seit Jahren in psychotherapeutischer Behandlung. Der Beschuldigte hatte eine ganz andere Erinnerung an die Geschichte: Danach hatte sie ihn als er 17 (und sie deshalb 14) Jahre alt war in seinem Zimmer aufgesucht, sich ausgezogen und nackt auf ihn draufgesetzt, als er auf seinem Bett gelegen war.
Dem Beschuldigte und seinem Verteidiger blieb trotzdem nun nix mehr Anderes übrig, als sich intensiv mit der Teenagerzeit des Beschuldigten und damit einer recht langebzurückliegenden Lebensphase zu befassen: Es mußten vor allem Beweise dafür gesammelt werden, dass die Anzeigeerstatterin damals nicht dreizehn, sondern schon vierzehn Jahre alt war, als der Beschuldigte mit ihr Sex gehabt hatte, vor allem, um den Verdacht des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zu entkräften, was der heftigste Teil der Vorwürfe war. Hier hatte es sich dann als Rettung erwiesen, dass die Mutter des Beschuldigten nicht nur konkretere Erinnerungen als er selbst an den Kontakt mit der Anzeigeerstatterin hatte, sondern auch alle Ereignisse damals aufgeschrieben und ihre alten Kalender von damals aufgehoben hatte. Damit konnte nachgewiesen werden, dass die Anzeigeerstatterin beim Sex mit dem Beschuldigten durchaus kein Kind mehr war, sondern alt genug war. So konnte nach einigen Monaten das Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Studenten mit einer sog. Freispruchseinstellung eingestellt werden.