Einstellung des Strafverfahrens wegen Körperverletzung gegen Nachbarn
Ein etwa sechzig Jahre alter Mann aus der Nähe von Landshut hatte mit seiner nun schon fast 2 Jahre dauernden Verteidigung vor dem Landgericht Landshut Erfolg: Der Handwerker (Verteidiger RA Schneider) war letztes Jahr bereits von der Staatsanwaltschaft Landshut angeklagt worden, seinen früheren Nachbarn, einen Landwirt, verprügelt zu haben, als er ihm nach vielen Jahren zerstrittener Nachbarschaft zufällig wieder beim Nachschauen nach der Post an seinem früheren Haus begegnet war. Der Angeklagte hatte die Sache völlig anders geschildert: Er sei in der Tat an sein früheres Haus zurückgefahren, um nach der Post zu sehen, nachdem er letztes Jahr wegen des jahrelangen Nachbarschaftsstreits mit dem Landwirt völlig entnervt sein Haus verkauft hatte. Alle seine Befürchtungen hätten sich erfüllt, als er wieder dem Nachbar begegnet sei, der sofort auf ihn losgegangen sei mit den Worten, was er hier verloren habe, ohne Vorwarnung habe ihm der Nachbar einen Fahrradkorb auf den Kopf geschlagen.
Als er sich gewehrt und versucht habe, den Landwirt abzuwehren, habe der ihm derart heftig an die Hoden gegriffen, dass danach ein Hoden habe entfernt werden müssen. Da der Landwirt (wie auch schon frühere bei allen anderen Streitereien) seine altgewohnte Zeugin zur Hand hatte, die (ebenfalls wie früher auch schon) seine Version vom Ablauf des Vorfalles bestätigte, war der Handwerker im Frühjahr vom Amtsgericht Erding wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, das Strafverfahren gegen den rabiaten Landwirt dagegen war eingestellt worden.
Auf die Berufung des Landwirts hin hin war die Sache nun bei der Berufungskammer am Landgericht Landshut gelandet, wo am Dienstag verhandelt worden war. Da der Berufungsrichter erkannt hatte, dass die Aussagen des Landwirts und seiner willfährigen Zeugin mit Vorsicht zu behandeln sind, wurde das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Einen Nachteilhat die Sache natürlich schon für den Angeklagten: Der Nachbar hat damit immer noch nicht seinen Staatsanwalt und seine Strafe für seine Attacken gefunden!