Einstellung des Strafverfahrens wegen Sozialbetrugs
Die Mittvierzigerin aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) war sich ganz sicher: Sie hatte seinerzeit, als sie Arbeitslosengeld I beantragen wollte, der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass sie einen Sparvertrag über Euro 20.000 auf der hohen Kante hatte. Die Beraterin am Schalter im Eingangsbereich hatte sich den Vertrag angesehen und ihn als unwichtig eingeschätzt.
Ein Jahr später wusste aber keiner mehr etwas davon, die Bundesagentur forderte ihre Leistungen zurück und zeigte die Frau gleichzeitig auch noch bei der Staatsanwaltschaft wegen Sozialbetrugs an. Die Frau musste Leistungen zurück zahlen und die Staatsanwaltschaft München I leitete ein Strafverfahren ein.
Die Nerven lagen blank, zumal sich die Frau keiner Schuld bewusst war. Inzwischen ist klar, dass die Frau keinen Betrug begangen hat, das Strafverfahren wurde eingestellt.