Freispruch für Rechtsanwalt vom Vorwurf der Strafvereitelung
Das Landgericht Augsburg hat am heutigen Freitag den Münchner Rechtsanwalt freigesprochen, dem versuchte Strafvereitelung zu Gunsten seines Mandanten vorgeworfen worde war: Der Anwalt soll falsche Ausführungen in seiner Revisionsbegründung an den Bundesgerichtshof gemacht haben, indem er angegeben hatte, in seinem vorher vor dem Landgericht Augsburg verhandelten Fall sei ihm bei einer Vorbesprechung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zugesagt worden, bei einem Geständnis könne sein damaliger Angeklagte mit einem Strafmaß von unter 5 Jahren rechnen. Der Angeklagte hatte daraufhin ein Geständnis abgelegt, das Urteil war aber trotz dieses Geständnisses deutlich höher ausgefallen als 5 Jahre. Daher hatte der Verteidiger Revision eingelegt mit der Begründung, die Richter der Strafkammer am Landgericht hätten sich nicht an ihre Zusagen gehalten, deshalb sei das Urteil aufzuheben.
Da sich die Richter zunächst in ihren dienstlichen Stellungnahmen an den BGH partout nicht mehr an ihre damaligen Zusagen erinnern wollten war gegen den Anwalt Anklage zum Landgericht Ausgburg erhoben worden wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung. Die Anklage war unbeachtet des Umstandes zum Ausgburger Landgericht erhoben worden, obwohl im Grunde genau die Richter dieses Gerichts als Zeugen in Frage kamen und ihre Unabhängigkeit als Zeugen in eigener Sache damit in Zweifel gezogen werden konnte.
In der Beweisaufnahme des Strafverfahrens gegen den Münchner Anwalt machten die betreffenden Richter der damaligen Strafkammer und der damalige Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft so fragwürdige Aussagen, daß der Anwalt nur noch freigesprochen werden konnte.