Freispruch nach Anklage wegen Btm
Das Amtsgericht München hat letzten Montag einen etwa fünfundzwanzigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) vom Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln freigesprochen. Dem Angestellten war vorgeworfen worden, etwa 40 Gramm Marihuana in besonders guter Qualität besessen zu haben. Aufgekommen war der Vorwurf gegen den Münchner auf sehr absonderliche Weise, die typisch ist für die Btm-Szene: der Angeklagte hatte die Geschichte ins Rollen gebracht, als er einen entfernten Bekannten seines Mitbewohners dabei ertappt hatte, dass er die Abwesenheit der Bewohner ausgenutzt hatte und hier eingebrochen war, weil er wußte, dass hier die Reisekasse des Angeklagten lagerte, der am nächsten Tag in Urlaub fahren wollte. Das Geld konnte er gut gebrauchen, da er täglich kiffte und für diesen hohen Konsum zu wenig verdiente. Als der Angestellte den Einbrecher kurz nach dem Einbruch ertappte bot er ihm noch an, ihm freiwillig das Geld zurück zu geben und dafür auf eine Anzeige zu verzichten. Der Bekannte stritt jedoch alles ab, obwohl die Sache offensichtlich war und der Einbrecher sogar auf einer Videokamera festgehalten worden war. Als die Polizei zu dem Einbrecher nach Hause kam und dessen Wohnung durchsuchte fand sich jedoch kein Geld, sondern nur ein kleiner Haufen Gras. Da der Einbrecher schon angekündigt hatte, sich rächen zu wollen, wenn der Angestellte ihn anzeigen würde, tat er dies nun und behauptete bei der Polizei, gar kein Geld in der Wohnung geklaut zu haben, sondern nur 40 Gramm Gras, die er auf dem Wohnzimmertisch gefunden habe. Da er den Einbruch damitzugegeben hatte wurde er zwar verurteilt, aber der Angestellte bekam nun auch eine Anklage wegen Btm-Besitzes. In der Hauptverhandlung von Montag war der Einbrecher als Zeuge genauso geladen wie sein Freund, der ihm bei dem Einbruch geholfen hatte. Die Beiden machten allerdings als Zeugen einen so schlechten Eindruck, dass der Strafrichter den Münchner freisprach.