Freispruch von Betrugsvorwurf
Das Amtsgericht München hat am Donnerstag einen Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) freigesprochen, dem vorgeworfen worden war, zusammen mit seiner Freundin einen Festnetzanschluß bestellt zu haben und dabei den gleichlautenden Namen seiner Tante in den Vetrag eingesetzt und den Vertrag auch gleich selbst noch unterschrieben zu haben. Das angeklagte Paar war auf diese Idee verfallen, da Beide einen Eintrag bei der Schufa hatten und damit bei keinem Provider einen Festnetzvertrag bekommen hätten. Eine Zeitlang war alles gut gegangen, da die Zwei die monatlichen Rechnungen regelmäßig bezahlt hatten. Die Sache flog erst auf, als die Beiden die Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten und die Netzbetreiberfirma gegen die Tante eine Inkassofirma einschaltete und die Tante sich plötzlich in der Schufa eingetragen sah. Obwohl die Tante ursprünglich wohl einverstanden war zeigte sie die Beiden an, da sie keinen anderen Weg mehr sah, aus der Schufa rauszukommen.
Vor dem Amtsgericht München konnte nachgewiesen werden, daß nicht der angeklagte Mann den Vertrag bei der Netzbetreiberfirma abgeschlossen hatte, sondern seine Lebensgefährtin, da sie diejenige gewesen war, die den guten Kontakt zu der Tante hatte und auch sie es war, die den Vertrag mit dem Provider unterschrieben hatte. Dies hatte die Lebensgefährin vor Gericht eingeräumt, sodaß nur ihr und nicht auch ihrem Freund ein Betrug nachgewiesen werden konnte.
Eine Verurteilung des Mannes wegen Betuges hätte ihn in die schlimmste Bredouille gebracht, da er erheblich vorbetraft war und die Bestellung des Telefonanschlusses in seine offene Bewährung fiel, was im Falle einer Verurteilung ohne Zweifel zum Widerruf der Bewährung geführt hätte und zur Inhaftierung für einen erheblichen Zeitraum.