Gefängnis für Unterschlagung
Vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dachau standen vergangene Woche eine 19-Jährige und ein 21-Jähriger, denen von der Staatsanwaltschaft eine ganze Litanei von Straftaten vorgeworfen wurde, Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Urkundenfälschung. Die 19-Jährige steht zum ersten Mal vor Gericht, ihr wird Betrug und Unterschlagung im Zusammenhang mit dem Ausleihen von Filmen in einer Videothek vorgeworfen. Der 21-Jährige muß sich als der Anstifter dieser Taten verantworten, zusätzlich wird ihm vorgeworfen, einem Rentner die EC-Karte gestohlen und damit für Euro 200 im Supermarkt eingekauft zu haben. Er ist vorbestraft und hatte in die Verhandlung zusätzlich gleich zwei offene Bewährungen mitgebracht. Der Schaden der Videothek ist mit Euro 1.000 erheblich und kann angesichts der völligen Vermögenslosigkeit der beiden Angeklagten ebenso wenig wiedergutgemacht werden wie der Schaden des Supermarktes.
Während die 19-Jährige ihren Anteil an der Anklage unumwunden einräumt, – sie habe einfach kein Geld gehabt, – bestreitet ihr Mitangeklagter seine Verantwortung gerade im Hinblick auf die EC-Karte: der Rentner habe ihm die Karte geliehen.
Angesichts des Umstandes, daß die junge Frau in keinster Weise vorbestraft ist, wird das Verfahren gegen sie eingestellt. Gegen ihren neun mal vorbestraften Mittäter wird jedoch eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verhängt ohne Bewährung. Er muß zusätzlich mit dem Widerruf seiner offenen Bewährung rechnen.