Geldbuße für Fundunterschlagung
Diese Woche mußte sich ein ehemaliger Profi-Fußballer von 1860 München vor dem Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der Fundunterschlagung verantworten: Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, dieses Jahr bei einem Flug von Mailand nach London im Mai vier antike Münzen unterschlagen zu haben, die er im Flugzeug gefunden hatte. Hier waren sie von einem etwas schusseligen Griechen im Netz an der Rücklehne des Sessels des Vordermannes vergessen worden. Der 30-jährige Ex-Fußballer und seine Freundin dachten jedoch nicht daran, die Münzen bei der Fluggesellschaft abzuliefern, sondern steckten se ein, um sie bei einem Händler schätzen zu lassen. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die vier antiken Münzen einen Wert von Euro 25.000. Die Anklage betrifft folgerichtig deshalb nicht nur den Fußballer, sondern auch seine Freundin.
Der hohe Wert des Fundes hatte dazu geführt, daß das Pärchen sich vor dem Amtsgericht wegen der Unterschlagung verantworten mußte, – während sonst das Strafbefehlsverfahren als ausreichend angesehen worden wäre, – und die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr gefordert hatte.
Das Amtsgericht München erkannte jedoch auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen a Euro 80.