Geldstrafe für für Ex-Torhüter
Das Amtsgericht Landshut hat den ehemaligen Torhüter des FC Bayern München wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 125.000,00 verurteilt: Dem ehemaligen Bayern-Spieler war vorgeworfen worden, am Flughafen München steuerpflichtige Waren aus dem nichteuropäischen Ausland im Wert von knapp Euro 7.000,00 eingeführt zu haben, ohne sie korrekt anzumelden und die fälligen Steuer damit zu umgehen. Da man den Bayern-Keeper noch am Flughafen ertappt hatte stellt seine Handlungsweise den Straftatbestand der versuchten Steuerhinterziehung dar. Das Amtsgericht Landshut hatte daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut den Erlaß eines Strafbefehls beantragt, der ursprünglich sogar eine Geldstrafe in Höhe von Euro 350.000,00 vorgesehen hatte. Nachvollziehbarerweise hatte der Angeklagte gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt.
Wegen des Einspruches war eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Landshut anberaumt worden, in der der ehemalige Bayern-Torwart dann zwar trotzdem wegen des Vorwurfs der versuchten Steuerhinterziehung verurteilt wurde, diese Geldstrafe betrug schließlich jedoch nur noch 50 Tagessätze ? Euro 2.500,00 und damit insgesamt Euro 125.000,00.
Eine Geldstrafe in dieser Höhe mutet angesichts des Umstandes, daß der Bayern-Star nur Steuern in Höhe von etwas über Euro 2.000,00 zu hinterziehen versucht hatte, absolut maßlos an. Diesem Umstand trägt jedoch schon die Höhe der Geldstrafe von 50 Tagessätzen Rechnung, die Höhe des einzelnen Tagessatzes berechnet sich jedoch nach dem Einkommen des Angeklagten, was bei dem Bayern-Kicker zu einem hohen Tagessatz geführt hatte.