Geldstrafe für Streit mit Auto
Ein Münchner Handwerker (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte sich am Mittwoch vor dem Verkehrsgericht verurteilen lassen wegen Tätlichkeiten im Straßenverkehr: Er war letztes Jahr von einem Smartfahrer angezeigt worden wegen Beleidigung und Körperverletzung im Straßenverkehr. Nach den Angaben des Anzeigeerstatters hatte er Steit bekommen mit dem Handwerker, dem späteren Angeklagten, als er (natürlich, wie nicht anders zu erwarten, ganz kurz nur) die Zufahrt zu einem Hotel zugeparkt hatte, zu dem der Handwerker, ein Installateur, eilig hinfahren mußte, da es hier einen Wasserschaden gegeben hatte. Als der Handwerker zu schimpfen anfing wegen des Zuparkens und böse Worte sagte kam es nach dem Aussteigen aus dem Handwerkerbus zu einer verbalen Auseinandersetzung und zu Handgreiflichkeiten. Die Münchner Staatsanwaltschaft warf dem Handwerker nun vor, den Smartfahrer geschlagen zu haben, und erhob gegen ihn Ankage. Der Angeklagte bestritt aber, angefangen zu haben.
Der Smartfahrer war schlau genug gewesen, von sich aus sofort nach der Polizei zu schreien und auch sofort zum Arzt zu rennen, der ihm Druckschmerzen und eine blutende Nase attestierte. Die Ausgangslage war also für den Handwerker mehr als ärgerlich, da der Smartfahrer zusätzlich einen Zeugen organisiert hatte, der allerdings gar nicht so besonders viel gesehen hatte.
Die Ausgangslage war für den Angeklagten also als recht ungünstig anzusehen, als er sich vor dem Verkehrsgericht rechtfertigen mußte. Die Richterin glaubte natürlich dem gekonnt jammernden Verletzten und seinem Zeugen und ersparte sich eine Auseinandersetzung mit den Widersprüchen in deren Aussagen. Da der Angeklagte gar nicht bestritten hatte, handgreiflich geworden zu sein, nachdem der Andere bedrohlich auf ihn zugegangen war, gelang es ihm mit mit seiner offenen Art wenigstens, eine Freiheitsstrafe und eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden und mit einer überschaubaren Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot davon zu kommen.