Geldstrafe trotz Vorstrafen
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat eine 29-jährige Bruckerin, die kurz zuvor eine Vollzugsstrafe verbüßt hatte und bereits zahlreiche (auch einschlägige) Vorstrafen sowie eine offene Bewährung in die Verhandlung mitbrachte, ist vorletzte Woche nicht, wie eigentlich zu erwarten, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe, sondern nur zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen á Euro 10 verurteilt worden. Der Frau war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, in der vergangenen Adventszeit eine Lichterkette im Wert von Euro 20 gestohlen zu haben. Die Frau war geständig.
Auffällig war, daß die Staatsanwaltschaft eine viermonatige Freiheitsstrafe nur zur Bewährung beantragt hatte, also selbst davon abgesehen hatte, eine Vollzugsstrafe zu fordern.
Der Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck sah wohl ebenfalls positive Tendenzen bei der Angeklagten und sah von der Verhängung einer Freiheitsstrafe ganz ab. Die zahlreichen einsschlägigen Vorstrafen wurden dagegen in der Höhe der Geldstrafe berücksichtigt. Es ist nicht bekannt, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptieren oder Berufung einlegen wird.