Haft für Autodiebstahl
Ein knapp dreißigjähriger Pole wurde soeben vom Schöffengericht am Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen worden, als Mitglied einer polnischen Bande in München einen BMW geklaut zu haben und versucht zu haben, ihn nach Polen zu bringen. Er war jedoch kurz vor dem Ziel noch in Tschechien nach einer geradezu brutalen Verfolgungsfahrt von deutschen und tschechischen Polizeikräften gestellt worden und festgenommen worden. Das Auto hatte stark beschädigt der Leasinggesellschaft zurück gegeben werden können. Da es durch die Funkzellenortung zahlreicher polnischer Handys jede Menge Hinweise auf eine ganze Gruppe gleichzeitig im Großraum München operierender polnischer Autodiebe gegeben hatte lautete die Anklage auf Bandendienstahl. Der Angeklagte hatte jedoch vor der Polizei jegliche Bandenzugehörigkeit bestritten und in der Hauptverhandlung am Montag geschwiegen.
Das Amtsgericht München hat als Schöffengericht eine Strafgewalt bis maximal 4 Jahre. Wegen des völlig fehlenden Geständnisses und zweier offener Bewährungen in Polen schöpfte es zwar seinen Strafrahmen nicht aus, sah allerdings auch keine Möglichkeiten für die Verhängung einer Strafe innerhalb des Bewährungsrahmens von bis zu 2 Jahren. Allerdings wäre nach den gängigen Tarifen auch eine Bewährung unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich gewesen.
Der Angeklagte befindet sich seit Mitte letzten Jahres in der JVA München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Er wird nun unter Anrechnung dieser Haftzeit knapp zwei Drittel der Strafe absitzen müssen und dann abgeschoben werden.