Haft für falsche Verdächtigung
Das Jugendgericht am Amtsgericht München hatte vorletzte Woche über eine etwas aus dem Rahmen des Üblichen fallende Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen insgesamt 5 Jugendliche und Heranwachsende (der Haupttäter verteidigt von RA Florian Schneider) zu verhandeln: Ihnen wurde vorgeworfen, bei einem Wohnungsdiebstahl einen anderen Jugendlichen zu Unrecht der Mittäterschaft belastet zu haben und damit in Kauf genommen zu haben, daß der in der folgenden Gerichtsverhandlung wegen eines Diebstahls letztes Jahr zu einem Dauerarrest verurteilt wird. Hintergrund der ganzen Sache war seinerzeit die Aufforderung des 20-Jährigen an die 5 späteren Angeklagten gewesen, zu einer Party mitzukommen, die eine Freundin im Haus ihrer Eltern veranstaltete, da sie wegen des Urlaubs ihrer Eltern sturmfreie Bude hatte. Die 5 nahmen die Einladung gerne an und sprachen schon auf der Hinfahrt davon, daß die Eltern des Mädels ja wohl Kohle hätten und es daher wohl auch einiges mitzunehmen gäbe.
Gesagt, getan, während der Party sahen sie sich in allen Zimmern um und fanden so einiges an Schmuck und Wertsachen, – vor allem im elterlichen Schlafzimmer! Von den anderen Gästen unbemerkt warfen sie die Sachen vom Balkon, während unten die Anderen warteten. Da sie das Fest auch ziemlich langweilig fanden machten sie sich dann auch bald vom Acker. Als alle Gäste weg waren bemerkte die Tochter der Hausbesitzer, daß so einiges fehlte und gestand ihren Eltern im Urlaub ihre unerlaubte Party und die Folgen. Da ihr Vater Polizist war wurde sofort für eine schnelle Verfolgung gesorgt und die 5 flogen auf.
Als die Polizei zuhause bei ihnen auftauchte erzählte der Junge, der die 5 mitgebracht hatte, sofort, wer seiner Meinung nach an den Diebstählen schuld war, da ihm die Sache endlos peinlich war und er sich in der Schuld des Mädchens fühlte, schließlich hatte er die 5 eingeladen. Die revanchieren sich bei ihm und erzählten, er sei dabei gewesen und habe ihnen die Sachen vom Balkon zugeworfen. Erst durch eine unbedachte Bemerkung des Hauptangeklagten nach seiner Verurteilung flog die Lügerei auf und die 5 mußten erneut vor Gericht, dieses Mal wegen falscher Verdächtigung. Alles Leugnen half nix, 4 der 5 wurden verurteilt, der Haupttäter sogar zu einer Jugendstrafe. Erst ihr Geständnis in letzter Minute rettete sie vor noch Schlimmerem, wie noch längeren Jugend- bzw. Freiheitsstrafen.