Haft für jugendliche Schläger
Am Freitag letzter Woche mussten sich acht Jugendliche im Alter zwischen 17 und 19 Jahren vor der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verantworten, denen die Staatsanwaltschaft Nürnberg vorgeworfen hatte, prügelnd durch Nürnberg gezogen zu sein und Passanten wahllos geschlagen und sogar mit Füßen gegen den Kopf getreten zu haben. Die acht waren nach den Feststellungen des Landgerichts vom Hauptbahnhof aus losgezogen und hatten zunächst zwei andere Jugendliche im Alter von 19 und 20 Jahren verprügelt und getreten. Insgesamt sechs weitere Passanten sind nach der Überzeugung der Jugendkammer Opfer der acht Angeklagten geworden, darunter ein 26-Jähriger, der mit drei Freunden in einer Discothek seinen Junggesellenabschied gefeiert hatte. Er war von den Angeklagten zu Boden geschlagen worden und so heftig mit Füßen gegen den Kopf getreten worden, dass er zahlreiche Brüche im Gesichtsbereich davon getragen hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte die acht deshalb wegen versuchten Totschlags zur Großen Jugendkammer als Schwurgericht angeklagt. Das Landgericht sah diesen Tatvorwurf jedoch nicht als nicht erwiesen an und verurteilte die acht wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung allesamt zu Jugendstrafen.
Nur drei der acht erhielten jedoch Bewährungen, fünf müssen In Haft. Die Jugendstrafen reichen von eineinhalb bis knapp vier Jahre. Wären die acht tatsächlich wegen versuchten Totschlags verurteilt worden wären die Jugendstrafen deutlich höher ausgefallen, Bewährungen wären nicht möglich gewesen.