Haft für Gruppensex mit 13-Jähriger
Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußte sich vorletzte Woche ein 24-jähriger Einzelhandelskaufmann verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München I gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen vorwarf: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der 24-Jährige (nach den Feststellungen des Gerichts unbestreitbar auf ausdrückliche Aufforderung des 13-Jährigen Mädchens) in ihrem Haus im Münchner Stadtteil Ramersdorf gemeinsam Sex mit ihrem 15-jährigen Freundes und weiteren Jugendlichen. Auch nach der Überzeugung des Amtsgerichts hatte keine Vergewaltigung, sondern einvernehmlicher Sex mit dem sexuell bereits voll aktiven Mädchen stattgefunden. Aufgeflogen war die ganze Sache genauso wie der Sex mit den anderen Jugendlichen erst, als auf den Handys von Schülern Aufnahmen von dem gemeinsamen Sex mit dem Mädchen in der Schule kursierten. Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet, die Ermittlungen gegen die Männer aufnahm.
Nach der Überzeugung des Schöffengerichts war dem Angeklagten jedoch eindeutig klar, daß das Mädchen erst dreizehn Jahre alt war, obwohl sie eindeutig viel älter aussah, daher wurde er wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt.
Die ganze Absurdität der derzeitigen Rechtslage wird an diesem Fall wieder überklar: Mädchen, die im Alter von 12 oder 13 nach dem Strafgesetzbuch als Kinder gelten, aber schon sexuell voll entwickelt sind, leben ihre Sexualität voll aus. Auch nach den Erfahrungen des Verfassers mit seinen eigenen Strafrechtsfällen geht dabei die Initiative zumeist von diesen Mädchen aus, die mit gleichaltrigen Jungs nicht viel anfangen können und sich daher Jungen und Männer aussuchen, die älter sind als sie selbst. Diese lassen sich von dem äußerst frühreifen Verhalten der Mädchen blenden und machen mit und landen damit in der Strafbarkeit, da diese Mädchen trotz ihrer frühreifen Entwicklung immer noch als Kinder gelten. Die Frage, die sich hier stellt, ist natürlich, welchen Sinn ein Strafgesetz macht, das Männer in solchen Situationen unter Strafe stellt, da beim besten Willen nicht klar wird, warum der Sex mit solch frühreife Mädchen strafbar sein soll, nachdem die ganz offenkundig längst keine Kinder mehr sind, sondern sexuell aktive junge Frauen.