Haft für Vergewaltigung einer Tänzerin
Die Große Strafkammer des Landgeichts München II verurteilte am Mittwoch einen 51-jähriger Mann, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, im Jahr 2006 die Tänzerin eines Nachtclubs aus Wolfratshausen vergewaltigt zu haben: Der Türsteher soll die Tänzerin spät in der Nacht aus dem einen Club in Wolfratshausen abgeholt haben, um sie zu einem anderen Club in Geretsried zu bringen, in dem sie aushilfsweise auftreten sollte. In der Garderobe soll er sie nach ihrem letzten Auftritt dann überfallen und gegen ihren Willen zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Dies hatte die Tänzerin einer Kollegin anvertraut, nachdem der Angeklagte sie nach der Tat wieder zurück nach Wolfratshausen gebracht hatte. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Einige der Besonderheiten in diesem Fall lagen wohl auch darin, daß beide, Angeklagter und Opfer, bei der Tat erheblich alkoholisiert gewesen sein sollen und die Frau keine Anzeige bei der Polizei erstattet hatte, sondenr nach Tschechien ausgereist war. Nur durch eine Telefonüberwachung war man der Sache auf die Spur gekommen und hatte die Frau in Tschechie vernommen, wo sie die Tat bestätigte.
Der Angeklagte bestritt biszu Schluß den Tatvorwurf. Nach Angaben des Angeklagten hatte zwar durchaus ein Geschlechtsverkehr stattgefunden, die Anzeigeerstatterin sei jedoch damit einverstanden gewesen. Das Landgericht München II erließ sofort nach der Urteilverkündung einen Haftbefehl und verhaftete den Angeklagten noch im Gerichtssaal.