Haftbefehl für Autodiebstahl
Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München hat soeben gegen einen siebenundzwanzigjährigen Polen (Verteidiger RA Florian Schneider) Haftbefehl wegen des Verdachts des Bandendiebstahls von Kraftfahrzeugen erlassen: Dem Polen wird vorgeworfen, als Teil einer gut organisierten Bande unter anderem im Münchner Raum Fahrzeuge deutscher Premiummarken gestohlen und nach Polen gebracht zu haben, um sie dort zu verkaufen bzw. weiter nach Osten zu verbringen. Festgenommen worden war der Beschuldigte in einem BMW, der von seinem Bekannten in München gestohlen worden war und den er gerade nach Polen fahren wollte. Gleichzeitig wurde sein Bekannter aus Polen verhaftet, mit dem er aus Polen angereist war und der mit seinem Wagen vorneweg gefahren war. Da die Polizei in diesem Gebiet wegen zahlreicher KFZ-Diebstähle ganz offenkundig überwacht worden war wurden die beiden Beschuldigten schon kurz nach Fahrtantritt festgenommen und mußten in die JVA einrücken.
Der Beschuldigte war bezüglich des BMWs von Anfang an geständig. Die Polizei vermutet jedoch, daß er in weit größerem Umfang an Autodiebstählen beteiligt ist.
Folgerichtig hat die Ermittlungsrichterin nun Haftbefehl wegen Bandendiebstahls gegen ihn erlassen. Es ist damit zu rechnen, daß er zumindest bis zur Hauptverhandlung in etwa drei Monaten in Untersuchungshaft bleiben wird. Ob die Justiz ihm dann tatsächlich eine Beteiligung an einer Diebesbande nachweisen kann oder nicht wird sich zeigen.hiervon hängt natürlich auch ab, ob er mit einer Bewährung davon kommt oder nicht.