Untersuchungshaft trotz Ausbildungsstelle und familiärer Bindungen
Ein zwanzigjähriger Heranwachsender mußte am Mittwoch im Rahmen seines Haftprüfungsverfahrens vor dem Amtsgericht München die Erfahrung machen, dass auch eine Ausbildungsstelle und geregelte familiäre Verhältnisse mit fester Freundin, die ein Kind erwartet, nicht vor dem Vollzug von Untersuchungshaft bewahren können. Der Beschuldige (Verteidiger RA Florian Schneider) steht allerdings auf dem denkbar schwierigsten Posten mit seinem Wunsch nach Außervollzugsetzung: Er war kurz nach Entlassung aus der Jugendstrafanstalt, – in der er eine dreijährige Jugendstrafe verbüßt hatte wegen Einbruchsdiebstahls, – auf frischer Tat bei einem neuen Einbruch erwischt worden. Da er sich damit erneut und einschlägig strafbar gemacht hat und in einer weiteren Hauptverhandlung absehbarerweise wohl wieder nur eine Haftstrafe zu erwarten hat konnte er bei der Jugendrichterin auf keinerlei Gnade hoffen. Er wird daher zumindest bis zur Hauptverhandlung in etwa drei bis vier Monaten in Untersuchungshaft bleiben müssen.