Haftprüfungstermin wiederholbar
Die große Hoffnung eines jeden Untersuchungsgefangenen, der Haftprüfungstermin. Er kann prinzipiell jederzeit und während jeder Phase der Untersuchungshaft gestellt werden. Binnen zwei Wochen nach Antragstellung muß der Termin zur mündlichen Haftprüfung stattfinden. Wurde der Antrag auf Außervollzugsetzuing vom Gericht abgelehnt so kann erst zwei Monate nach dem letzten Termin zur Haftprüfung ein neuer Termin stattfinden. Wurde dagegen der Antrag im Termin zurückgenommen kann ohne Einhaltung einer Frist ein neuer Haftprüfungstermin beantragt werden.