Haftstrafe für falschen Polizisten
Das Schöffengericht brauchte nur einen Tag für die Entscheidung. Sie lautete auf Haftstrafe für falschen Polizisten. Ein Mittdreissiger aus Norddeutschland hatte keine Chance auf eine Bewährung.
Nach Meinung des Amtsgerichts hat sich der Angeklagte als Teil einer großen Betrügerbande strafbar gemacht.
Eine Bande mit Sitz mutmaßlich in der Türkei gibt sich seit Längerem als falsche Polizisten aus und erleichtert überall in Deutschland vorwiegend alte Leute um ihre gesamten Ersparnisse. Die Vorgehensweise ist immer dieselbe. Unbekannte rufen alte Leute an, feren Nummern sie aus illegal erworbenen Adressdateien haben. Die Anrufer warnen die alten Leute vor Verbrechern, die angeblich hinter ihren Ersparnissen her seien. Die Anrufer seien aber von der Polizei und würden die alten Leute beschützen. Deshalb müssten die alle ihre Ersparnisse von der Bank abholen und zur Sicherheit der Polizei übergeben, da die Bank und die Gangster unter einer Decke steckten.
Der Angeklagte war derjenige, der als Bote für diese Bande die Ersparnisse bei einer älteren Dame in München abholen sollte.
Die Bande, deren Mitglieder er gar nicht kennt, hatte ihn gezielt nicht vor Ort, sondern in Norddeutschland angeworben und nach München eingeflogen. Er wurde per Handy von einem ihm völlig unbekannten Anrufer zur Haustüre der alten Dame gelotst,
Als er im März diesen Jahres bei der Münchnerin läutete und die Türe aufging schaute er in die Mündung einer Waffe.
Die Fünfundachtzigjährige war auf Draht gewesen und hatte sofort nach dem ersten Anruf die (echte) Polizei eingeschaltet. Die erwartete den Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) gleich hinter der Wohnungstüre.
Der Mann ging sofort in Untersuchungshaft, wo er bis zur Verhandlung im November blieb.
Im Ergebnis konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er Teil der Bande ist. Das Gericht konnte ihm auch nicht nachweisen, dass er gewusst hat, dass er als falscher Polizist auftreten sollte und was er genau in Empfang nehmen sollte. Er wurde jedoch wegen seiner vielen Vorstrafen zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt.
Das Gericht folgte damit zwar fast exakt dem Antrag der Verteidigung, konnte sich aber nicht zu einer Bewährung durchringen.
Die Staatsanwältin hatte das Doppelte verlangt, nämlich 3 Jahre und 6 Monate wegen schwerem und gewerblichem Bandenbetrug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wird wohl Berufung einlegen, um eine längere Haftstrafe für den Norddeutschen zu erreichen.