Haftstrafen für Kraeutermischungen
Wohl kaum einer hats gemerkt: Mit einem Schlag waren die sogenannten Kraeutermischungen (oder auch „Spice“) strafbar geworden. Das NpSG hats möglich gemacht. Seit dem 21.11.2016 kann der Staatsanwalt die Besitzer, Käufer und Verkäufer von Kräutermischungen verfolgen.
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stellt die Kraeutermischungen mit Drogen gemäß BtmG auf ein und dieselbe Stufe.
Hintergrund ist die in der Öffentlichkeit bislang wohl unterschätzte Gefahr für die Gesundheit der Konsumenten. Immer wieder waren Fälle bekannt geworden, wo nach dem Konsum von „Spice“ der Notarzt eingreifen mußte. Konsumenten hatten zum Beispiel das Bewußtsein verloren oder Herzprobleme bekommen.
Nun drohen plöztlich auch Haftstrafen für Kraeutermischungen.
Maßstab für die strafrechtliche Verfolgung ist seit November 2016 das Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Die Abgabe von „Spice“ an Jugendliche zum Beispiel wird mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren geahndet. Das Mitführen von Waffen wie Messern oder ähnlichem beim Handeltreiben wird ebenfalls teuer.
Die Auskünfte von Verkäufern im Internet, Kraeutermischungen seien legal, sind falsch!
Kaum zu glauben: Noch immer findet sich in den entsprechenden Foren und Verkaufsplattformen im Netz die Behauptung, Kraeutermischungen seien ungefährlich und legal. Mit dem neuen Gesetz gibts keinen Unterschied mehr, ob jemand Cannabis im Netz kauft oder Spice. Wer hier bestellt begibt sich in Gefahr.
Das heißt jetzt auch, Ermittlungsverfahren nicht zu leicht zu nehmen und keine Angaben bei der Polizei zu machen!
Denn jetzt wirds ernst. Es werden jetzt auch wegen Spice Wohnungen durchsucht und Haftbefehle erlassen. Ganz normale Betäubungsmittelverfahren wie bei den anderen Drogen auch! Besser also keine Angaben machen, wenn einen die Polizei vernehmen will. Lieber erst mal einen Anwalt einschalten und sich Rat holen!