Hilfe bei Zeugenaussage
Ein junger Münchner wunderte sich letztes Jahr nicht schlecht, als er nach Hause in seine Wohnung zurückkam und die Wohnungstüre aufgebrochen und seine gesamte Reisekasse für die kurz bevorstehende Fernreise leer vorfand. Da ihm ein Freund seines Mitbewohners kurz zuvor in der Nähe seiner Wohnung begegnet war, der es ungewöhnlich eilig hatte, war sein Verdacht gleich auf diesen gefallen: Der war der einzige, der aufgrund seiner Besuche in der gemeinsamen Wohnung von der bevorstehenden Reise und der Reisekasse gewusst hatte und zudem nicht nur wegen seines Drogenkonsums einen enormen Geldbedarf hatte, sondern auch so viele Vorstrafen, dass ihm dies zuzutrauen war. Ein Blick auf die Videoaufzeichnungen des Eingangsbereichs hatte dann auch prompt gezeigt, dass der Bekannte genau zur Tatzeit das Haus betreten hatte. Als alle Versuche, die Sache gütlich zu regeln und mit dem Verdächtigen zu sprechen und ihn zur Herausgabe des Geldes zu bewegen, gescheitert waren, hatte der Münchner bei der nächsten Polizeiinspektion Strafanzeige gegen den Bekannten erstattet und das Gefühl gehabt, nun das Seine getan zu haben, die Sache in Ordnung bringen. Doch weit gefehlt: Der Bekannte behauptete bei der Polizei nun plötzlich, in der Wohnung würde Cannabis vertickt und die beiden WG-Jungs seien daher Drogenhändler. Diese Anschuldigungen sind erkennbar nicht nur falsch, sie stellen auch eine neue Straftat des Bekannten dar, da es sich um eine falsche Verdächtigung handelt. Da jedoch der Münchner damit auch als Beschuldigter und eben nicht nur als Opfer des Einbruchsdiebstahls anzusehen ist, macht es für den Münchner Sinn, sich auf die bevorstehende Zeugenvernehmung vor dem Amtsgericht, – wo gegen den Einbrecher verhandelt wird, – anwaltlichen Rat zu holen. Dann kann geklärt werden, wie er sich am Besten gegenüber den Anschuldigungen des wirklichen Täters verhalten kann und was gegen die falschen Anschuldigungen unternommen werden kann.