Inhaftierung von 3 Bulgaren wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Fahrraddiebstahls
Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München hat soeben gegen 3 junge Bulgaren Haftbefehl erlassen, die im Verdacht stehen, nach ihrer Einreise nach Deutschland vor ein paar Tagen 8 Fahrräder geklaut zu haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen die Drei als Angestellte einer Spedition ihren neuesten Fahrauftrag mit dem Lkw in eine Umlandgemeinde von München dazu genutzt haben, insgesamt 8 Fahrräder zu stehlen. Der Wert der Fahrräder soll eher überschaubar gewesen sein, daher ist auch der Gesamtschaden überschaubar, außerdem wurden die 3 auf frischer Tat erwischt, sodass tatsächlich kein Fahrrad abhanden gekommen ist. Sofort nach dem Einschreiten der Polizei wurden die jungen Männer festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, der sie nach Stadelheim verfrachtete. Der Haftbefehl gründet sich auf Fluchtgefahr wegen der hohen Straferwartung, die mit dem Tatbestand des schweren Bandendiebstahls verbunden ist.
Der Fall weicht nach dem ersten Eindruck deutlich von vergleichbaren Fällen ab, denn hier handelt es sich nicht um Arbeitslose aus den neuen Beitrittsländern wie Rumänien oder Bulgarien, sondern um bürgerlich lebende Männer, die in Bulgarien eine feste Arbeit bei einer Spedition haben. Angaben der Beschuldigten liegen derzeit keine vor, denn die Erinnerung des einen der drei beschuldigten Fahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) ist ziemlich schlecht, sodass eine Rekonstruktion der Ereignisse und damit eine Ursachenforschung schwierig ist.
Möglicherweise ist die Ursache für die Erinnerungsschwierigkeiten darin zu sehen, dass bei der Tat viel Alkohol im Spiel war, was zugleich eine Erklärung für die Tat, – sollten die Tatvorwürfe zutreffen, – sein könnte, da nach Lage der Dinge keiner der Drei Fahrraddiebstähle finanziell nötig hat, wie dies bei den vielen anderen Straftätern aus den neuen Beitrittsländern der Fall ist. Die Beschuldigten werden sich dennoch mit dem Umstand auseinandersetzen müssen, dass sie die nächsten zwei bis vier Monate in Haft bleiben müssen, bis sie eventuell im Wege eines Schnellgerichtsverfahrens aus der Haft entlassen werden können.