Jugendhaft für Einbruchsserie
Ein inzwischen 21-Jähriger Jugendlicher mit Migrationshintergrund aus dem südlichen EU-Raum musste sich am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München verantworten wegen des Vorwurfs einer regelrechten Einbruchsserie im letzten Jahr in München und näherer Umgebung sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Lasten seiner Exfreundin in mehreren Fällen ebenfalls im letzten Jahr. Die Einbruchsserie hatte er zusammen mit zwei Freunden begangen, die mit ihm auf der Anklagebank sitzen. Die Drei hatten ihre Einbrüche vor allem in Taufkirchen verübt und waren in verschiedene Wohnungen eingebrochen, deren Bewohner ihnen aus dem Bekanntenkreis bekannt waren und von denen sie über die Kinder der Bewohner wußten, dass die Eltern oder die ganzen Familien im Urlaub waren. Bei diesen Einbrüchen holten sie alles an Wertgegenständen heraus, was sie fanden, montierten auch die Fernseher von den Wänden, und natürlich auch den gesamten Schmuck sowie Bargeld und Kreditkarten.
Die Schäden alleine an den Wertgegenständen der Wohnungsbesitzer gehen in die zig Tausende, ganz abgesehen von den Schäden an den Fenstern und Türen. Die gesamte Diebesbeute verschleuderten sie regelrecht, verkauften sie also immer weit unter Wert in den einschlägigen Läden rund um den Hauptbahnhof in München, um an Bargeld für Puffbesuche und teure Lokale zu kommen. Angeklagt ist auch eine ganze Reihe von Kreditkartendiebstählen aus den Wohnungen, die sie dann ebenfalls einsetzten so lange, bis sie gesperrt wurden.
Der Hauptangeklagte (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) war umfangreich geständig und räumte alle Tatvorwürfe ohne Umschweife ein. Da er jedoch erheblich vorbestraft ist und eine weitere Jugendstrafe von 1 Jahr einbezogen wurde, war an eine Bewährung nicht mehr zu denken. Erschwerend kam für ihn hinzu, dass der Schaden sehr hoch ist und buchstäblich kein einziger Euro wiedergutgemacht worden ist. Bedingt durch den Umstand, dass er sich schon seit mehr als einem halben Jahr in Untersuchungshaft befindet, konnte für ihn jedoch der worst case, die Höchststrafe von 4 Jahren, abgewendet werden. Der Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, die wegen der Höhe der Strafe von mehr als zwei Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.