Jugendliche lassen sich in Wilhelmshaven filmen beim gemeinsamen Treten und Prügeln einer 14-Jährigen
Ein mit der Handykamera selbst gedrehtes Video im Internet schlägt in der Öffentlichkeit hohe Wellen: Zu sehen sind Jugendliche, die sich selbst dabei filmen, wie sie auf ein auf einer Treppe zusammengekauert liegendes Mädchen mit Füßen eintreten. Auffallend ist die Brutalität, mit der sich besonders ein Mädchen an der Treterei beteiligt und mehrfach mit den Füßen gegen den Kopf der am Boden Liegenden eintritt. Nach den Meldungen in den Medien hatten die an der Treterei beteiligten Jugendlichen das Video mit ihren Handykameras selbst gefilmt und dann ins Netz gestellt. Unklar ist nach diesem Video, welche Verletzungen das Opfer davongetragen hat (das Ob ist nach den Aufnahmen kein Thema) und warum die Schlägerei stattgefunden hat. Es erscheint nicht ganz unwahrscheinlich, dass der einzige Grund darin liegen könnte, dass die Jugendlichen einfach ein spektakuläres Video posten wollten bei Youtube oder ähnlichem.
Gegen die Jugendlichen wird nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt, gegen einen der Jugendlichen ist Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet worden. Das Opfer ist nach den Meldungen in den Medien inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen.
Die an der Treterei Beteiligten gehen mit solchen Aktionen ein hohes Risiko ein: Zwar können sie sich wohl alle sicher sein, nach dem (gegenüber dem Erwachsenenstrafrecht deutlich milderen) Jugendstrafrecht abgeurteilt zu werden, andererseits kann solch eine Treterei gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers ganz schnell auch als versuchtes Tötungsdelikt bewertet und angeklagt werden, dann nämlich, wenn ein medizinischer Sachverständiger zu dem Ergebnis kommt, dass für das Opfer Lebensgefahr bestanden hatte. Im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags wird es dann nichts mehr mit einer Bewährung, dann droht eine mehrjährige Jugendstrafe.