Jugendstrafe für Einbruch
Ein Zwanzigjähriger (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider), der letztes Jahr zusammen mit seinem Lebenspartner, einem 26-Jährigen, und einer Frau nachts in die Firma seiner Arbeitgeberin eingebrochen war und den Tresor weggeschafft hatte, um diesen zuhause in Ruhe aufzubrechen und das Bargeld herauszuholen, ist am Dienstag vom Münchner Jugendgericht München zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich war dem Zwanzigjährigen und seinem Ehemann vorgeworfen worden, letztes Jahr zahlreiche Betrügereien übers Internet veranstaltet zu haben, indem sie vor allem für ihr Auto jede Menge Ersatzteile bestellt hatten, die sie dann allerdings gar nicht bezahlen konnten und wollten. Die Bestellungen im Internet wurden über eine gar nicht vorhandene Postadresse abgewickelt, bei der sie in Nacht und Nebel-Aktionen die gelieferten Waren abholten, ohne dass es bemerkt wurde. Erst als ein aufmerksamer Rentner sie bei den Abholungen beobachtete flogen sie auf.
Der Schaden bei der Arbeitgeberin bestand in dem Verlust des Tresorinhalts, Bargeld in in Höhe von Euro 8.000 sowie in dem Verlust des teuren Tresors selbst, den die Diebe im Lech versenkt hatten. Die junge Frau saß mit auf der Anklagebank, weil sie bei dem Einbruch in der Firma der Arbeitgeberin Schmiere gestanden war.
Alle Drei waren geständig und räumten alle Tatvorwürfe unumwunden ein. Dies war dann auch der Grund, warum der vielfach vorbestrafte Haupttäter, – der 26-Jährige, – mit einer Freiheitsstrafe von nur 3 Jahren und sein Ehemann mit einer Jugendstrafe von nur 1 Jahr auf Bewährung davon kam.