Jugendstrafe ohne Bewährung in Augsburg für 15-Jährigen
Die Jugendkammer am Landgericht Augsburg hat vorletzte Woche einen 15-jährigen Angeklagten wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und damit ohne Bewährung verurteilt. dem Angeklagten war vorgeworfen worden, noch als 14-jähriger zwischen Juli und September 2010 im Augsburger Siebentischwald mehrere Joggerinnen belästigt und bedrängt zu haben.
Die Höhe des Urteils dürfte auch davon beeinflußt worden sein, daß der Teenager inzwischen schon einige Monate Untersuchungshaft verbüßt hat, – siehe auch mein Blog vom 25.10.10! Außerdem hatte der Jugendliche nach Mitteilung der Presse die meisten Taten gestanden und sich bei den Frauen entschuldigt, was strafmildernd wirkt.
Seitens eines Verteidigers begegnet dieses Urteil insofern einigen Bedenken, da es – natürlich ohne Kenntnis der Verfahrensakten – zunächst schwer nachvollziehbar ist, gegen einen so jungen und damit naturgemäß nicht vorbestraften Ageklagten aus dem Stand eine unbedingte Jugendstrafe zu verhängen.