Jugendstrafverteidiger bei Raub
Als auf Verteidigung von Jugendlichen spezialisierter Anwalt ist derzeit viel zu tun. Raubüberfälle von Jugendlichen gegen andere Jugendliche haben derzeit Konjunktur. Der Jugendstrafverteidiger ist bei Raub besonders gefordert. Die Aussagen der Beschuldigten stehen meist in krassem Widerspruch zu denen der Zeugen und Geschädigten.
Der Jugendstrafverteidiger bei Raub hat daher besonders viel Zeit für die Besprechung mit den teilweise sehr jungen Mandanten aufzuwenden.
Das Strafgesetzbuches ist für Erwachsene geschrieben worden und hält enorm hohe Strafen bereit für die Begehung von Raub. Vor allem dann, wenn er unter Einsatz von Waffen begangen wird. Hier reicht der Strafrahmen von 5 Jahren Mindeststrafe bis 15 Jahre.
Für Jugendliche und Heranwachsende gilt aber etwas Anderes, laut Jugendgerichtsgesetz steht nämlich der Erziehungszweck im Vordergrund.
Strafen wie bei Erwachsenen, die auch der Spezial- und Generalprävention dienen sollen, gibts im Jugendrecht nicht. Auch der Gedanke der Sühne findet nur sehr eingeschränkt einen Platz im Urteil des Jugendgerichts. Lediglich im Falle des Vorliegens des Tatbestandsmerkmals der Schwere der Schuld kann eine Jugendstrafe verhängt werden. Ebenso wie bei der Bejahung von schädlichen Neigungen bei den jungen Angeklagten.
Der Jugendliche soll also nur in Ausnahmefällen eingesperrt werden, ein kurzer Freizeit- oder Dauerarrest reicht oft aus als Schuss vor den Bug.
Wollen Jugendliche allerdings den Schuss um keinen Preis hören gibts durchaus auch mal eine Jugendstrafe. Sie beträgt mindestens 6 Monate und kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Richter verhängen in den härteren Fällen allerdings gerne die „Jugendstrafe im Voraus“, – also eine Art vorweggenommene Jugendstrafe in Form von Untersuchungshaft. Sie dauert meist nicht sehr lange und erfüllt ihren Zweck. Der Jugendliche bekommt sofort nach seiner Tat eine deutliche Sanktion zu spüren und lernt den Knast als Untersuchungsgefangener kennen.
War ein Jugendlicher eine Zeitlang in Untersuchungshaft hat der Jugendstrafverteidiger bei Raub gute Chancen, für seinen Mandanten in der Hauptverhandlung eine Bewährung herauszuholen
Denn jetzt hat sein Jugendverteidiger ein gutes Argument in der Hand: Der jugendliche Täter hat den Knast schon mal kennengelernt und kein Bedürfnis mehr auf weitere Bekanntschaft damit, – so das beliebte Argument, dem sich Jugendrichter auch gerne mal anschließen