Justizgroteske der besonderen Art bei der Strafverfolgung von Drogenhändlern
Zum Hintergrund: Das AG Erding hat am Mittwoch einen dreißigjährigen Berliner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen Handeltreibens mit Marihuana in großem Stil zu 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung verurteilt: Nach den Ermittlungen der Kripo Erding hatte der aus Berlin stammende Angeklagte mit Drogenhändlern aus Freising und Erding in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 6 mal Marihuana in der Größenordnung von bis zu 1,5 kg von Berlin in den Großraum München gebracht und hier verkauft. Als sie im Februar 2007 250 Gramm und 1,5 Kilo an einen verdeckt ermittelnden Kripobeamten zu verkaufen versucht hatten flogen sie auf und wurden verhaftet: Zwei der Endverkäufer hatten bei ihrer Verhaftung sofort vollumfänglich gestanden und der Kripo dabei geholfen, den Berliner und seine beiden Helfer dingfest zu machen. Infolgedessen war die Sache schnell klar, damit flogen nicht nur die beiden Verkaufsversuche an die Ermittler auf, sondern gleich noch andere Verkäufe. Alle gingen in Haft.
Ab diesem Zeitpunkt verwandelt sich der Fall in eine eigentlich beispiellose deutsche Justizgroteske zwischen Bayern und Berlin: Obwohl die Beweislage schon im Jahr 2007 gegen alle Beteiligten als mehr als eindeutig zu bezeichnen war und alle Haftbefehle mit Fluchtgefahr begründet worden waren mußten alle Tatbeteiligte im Herbst 2007 aus der Untersuchungshaft entlassen werden, und zwar alleine aus dem einzigen Grund, dass es die Staatsanwaltschaft trotz der klaren Beweislage innerhalb von 6 Monaten Ermittlungsverfahren nicht geschafft hatte, Anklage gegen die Beschuldigten zu erheben. Alle Beschuldigte tauchten natürlich sofort unter, was wiederum dazu führte, dass die Justiz nun endgültig jedes Interesse an dem Fall verloren zu haben scheint, denn keiner suchte mehr intensiv nach den Dreien, die Sache schien endgültig erledigt, obwohl es ja eigentlich um Drogenhandel in ganz besonders großem Umfang gegangen war! Die bayerische Justiz brüstet sich bekanntermaßen gerade bei Drogendelikten mit ihrem ganz besonderen Strafverfolgungsinteresse und legt in diesen Dingen angeblich besonderen Wert auf strenge Sanktionen. Der Angeklagte hatte übrigens nichts Anderes gemacht, als dahin zu gehen, wo er auch vor seiner Verhaftung schon immer gewesen war, nämlich bei seiner Mutter, wo er schon seit Jahren lebt. Trotzdem war er aus unerfindlichen Gründen für die Polizei seit seiner Haftentlassung irgendwie unauffindbar. Sein schlichtes Mittel: Er hatte sich in seiner Wohnung bei seiner Mutter einfach nicht mehr angemeldet! Erst Anfang 2012 wurden seine beiden Mittäter vom Amtsgericht Erding verurteilt, der Angeklagte selbst als der eigentliche Haupttäter wurde erst jetzt im Januar 2013 und damit nach über 5 Jahre nach seiner Entlassung aus der Stadelheim zuhause bei seiner Mutter verhaftet und nach Bayern überstellt. Erst jetzt also mußte er sich vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Erding wegen der Vorfälle 2006 und 2007 verantworten, nach seinen eigenen Angaben war er nur noch froh, dass die Sache nach so langer Zeit endlich zur Verhandlung gekommen war, die lange Ungewißheit habe ihn total fertig gemacht. Unklar bleibt, ob hier mehr die Berliner oder mehr die bayerische Justiz diese extrem lange Verfahrensdauer zu verantworten hat, man muß aber davon ausgehen, dass beide sich hier nicht mit Ruhm bekleckert haben und schlichtweg Arbeitsverweigerung betreiben haben.
Angesichts der großen Menge von Marihuana und der großen Zahl von Einzeltaten hätte dem Berliner bei regelmäßigem Verlauf der Sache natürlich eine ganz unangenehme Freiheitsstrafe von annähernd vier Jahren gedroht, die wegen ihrer Höhe logischerweise auch nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. So allerdings blieb dem Schöffengericht am Amtsgericht Erding nichts mehr Anderes übrig, als dem voll geständigen Angeklagten am Mittwoch die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer von bis dato insgesamt 6 Jahren zugutehalten und ihn zu der äußerst milden Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten zu verurteilen, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.