Kein Führerscheinentzug trotz Drogen
Ein etwa 30-Jähriger (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte soeben vor der Führerscheinstelle Erfolg: Die Führerscheinstelle verzichtete auf den Entzug seiner Fahrerlaubnis, obwohl ihm genau dies noch vor zwei Monaten angedroht worden war. Hintergrund war eine Verurteilung wegen Besitzes von XTC-Tabletten im Jahr 2008 durch das Amtsgericht München zu einer Geldstrafe: Der Münchner hatte damals in einem Club in München einen 50 Euro Geldschein vom Boden aufgehoben, in den Amphetamine eingewickelt waren. Da er den Geldschein behalten wollte, aber nicht wußte, wohin mit den Btm, steckte er die XTC-Tabletten einfach ein, um sie bei der nächsten Gelegenheit zu entsorgen, ohne daß es auffällt. Als er den Club verließ hatte er sie aber noch in der Hosentasche und wurde prompt von Zivilbeamten kontrolliert. Da er nicht wußte, ob er sich mit einer Aussage belasten würde verhielt er sich richtig und machte keine Angaben zur Sache. Die Führerscheinstelle erfuhr jedoch von der Strafsache.
Mit einer Verzögerung von geschlagenen 3 (drei!) Jahren meldete sie sich bei dem Münchner und forderte von ihm eine medizinische Untersuchung mit dem Ziel, festzustellen, ob er Drogenkonsument war bzw. ist oder nicht. Der Mann kam der Aufforderung fristgemäß nach und lieferte ein einwandfreies Gutachten, das ihn von jedem diesbezüglichen Verdacht komplett freisprach. Da die Gutachterin ihm jedoch attestierte, man könne ihm zwar keinerlei Konsum nachweisen, aber er habe eigentlich nicht sehr ehrlich gewirkt bei der Exploration, meldete sich Anfang diesen Jahres die Führerscheinstelle erneut bei ihm und erklärte ihm, man werde ihm nun die Fahrerlaubnis entziehen, er könne hierzu zwar noch Stellung nehmen, ansonsten sei de facto schon alles entschieden.
In dieser Phase des Verfahrens hatte der Mann mich aufgesucht und um Rat gefragt. Im Laufe des Schriftwechsels mit der Führerscheinstelle (im Rahmen der Anhörung zur geplanten Entziehung) war dem KVR dann klar geworden, daß es sich auf ziemlich dünnes Eis begab mit der geplanten Entziehung, daher verzichtete sie nun auf jegliche Führerscheinmaßnahme und stellte das Verfahren ein.