Lebenslang wegen Mordes für Tod durch Autorennen
Das Schwurgericht am Landgericht Berlin hat es getan. Nach einer ganzen Reihe von tödlich verlaufenen Autorennen in Deutschland in der letzten Zeit hat es die dunkelrote Karte gezogen.
Wer an einem Autorennen teilnimmt und dabei einen tödlichen Unfall verursacht läuft künftig Gefahr, als Mörder verurteilt zu werden.
Die beiden jungen Autofahrer von 25 und 28 Jahren hatten sich in Berlin-Mitte mit ihren schnellen Wagen ein Rennen geliefert. Bis zu 160 km/h sollen sie auf dem Kurfürstendamm erreicht haben. Sie rasten sogar über mehrere rote Ampeln. An einer weiteren Kreuzung verursachten sie schließlich einen Horrorcrash. Ein unbeteiligtes Auto war korrekt bei Grün in die Kreuzung eingefahren. Dabei töteten sie den 69 Jahre alten Fahrer.
Für das Berliner Schwurgericht ist solch eine Fahrweise als bedingter Tötungsvorsatz zu werten.
Wer mit 160 km/h durch eine belebte Innenstadt rast und dabei jemanden tötet ist ein Mörder. Dies bedeutet eine Zeitenwende in der Rechtsprechung zu tödlich verlaufenden Verkehrsunfällen. Den Angeklagten solcher Strafverfahren war bislang Eines stets zugute gehalten worden. Den Unfall nur fahrlässig verursacht zu haben. Das Ergebnis waren damit stets Verurteilungen zu Bewährungsstrafen. Oder höchstens zu unbedingten Freiheitsstrafen von bis zu 2,5 oder 3 Jahren. Für die Berliner Richter ist jedoch angesichts der hohen Geschwindigkeiten und den vielen bei Rot überfahrenen Ampeln für einen Fahrlässigkeitsvorwurf kein Raum mehr. Die Verteidiger der beiden Angeklagten in Berlin hatten dies so beantragt.
Mordmerkmal ist der Einsatz eines Autos als gemeingefährliches Tatmittel.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten niedrige Beweggründe unterstellt. Dem folgte das Landgericht nicht. Sie nahmen stattdessen als Mordmerkmal die Verwendung eines gemeingefährlichen Tatmittels an. Diese Argumentation der Richter führt aber nun auf ein schwieriges Terrain. Denn dies wird bei vielen schweren Verkehrsunfällen zu neuen Ergebnissen führen.
Ganz neu ist das Thema Auto als gemeingefährliches Tatmittel nicht!
Bereits in den vergangenen Jahren war das Auto mehrmals vom Bundesgerichtshof als gemeingefährliches Tatmittel eingestuft worden.Als Beispiel sind die Fälle der Amokfahrten zu nennen. Oder auch Fahrten auf der Autobahn in der falschen Richtung und ohne Licht.
Wegen der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes werden sich aber künftig wohl viele Verursacher tödlicher Verkehrsunfälle Mordanklagen stellen müssen.
Denn wo soll nun künftig die Grenze gezogen werden? Wie werden die verurteilt werden, die mit ihren Autos schwerste Fahrfehler begehen? Weil sie zum Beispiel durch krass überhöhte Geschwindigkeiten den Tod von Verkehrsteilnehmern verursacht haben? Immerhin hatte das Landgericht Berlin die Raserei als bedingten Tötungsvorsatz gewertet!
Das letzte Wort hat nun der BGH.
Das Berliner Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger haben Revision angekündigt. Vor dem BGH werden diese Fragen zu klären sein. Die Wichtigste wird Folgende sein. Kann jedem Raser künftig bedingter Tötungsvorsatz unterstellt werden? Nämlich genau dann, wenn ein Mensch durch üble Raserei zu Tode gekommen ist? Spannende Fragen, die große Auswirkungen auf die Urteile zu Unfällen in den nächsten Jahren haben werden.