MPU auch bei Alkohol auf dem Rad
Am Samstagnachmittag wurde bei Geretsried ein stark verkehrsunsicherer Radfahrer von der Polizei angehalten und kontrolliert. Bei der Atemalkoholkontrolle stellte die Polizei daraufhin etwa drei Promille fest.
Auch beim Radfahren ist eine Alkoholisierung von mehr als derzeit noch 1,6 Promille nicht erlaubt. Der beschuldigte Radfahrer wird sich daher einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr stellen müssen.
Da die Staatsanwaltschaft die Führerscheinstelle von dieser Straftat in Kenntnis setzen wird muß der Beschuldigte auch damit rechnen, daß die Führerscheinstelle eine MPU anordnen wird, sofern der Beschuldigte eine Fahrerlaubnis haben sollte.