Nebenklage gegen Schläger
Ein etwa dreißigjähriger Münchner mit jugoslawischen Wurzeln (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte vor einiger Zeit feststellen, dass der Besuch seiner Stammkneipe äußerst gefährlich sein kann: Ein völlig harmloser Wettbewerb im Armdrücken war vom Gewinner des Wettbewerbs zum Anlaß genommen worden, nicht nur in dem Lokal zu randalieren, sondern auch gleich noch einen der beiden Verlierer grün und blau zu prügeln. Der in Strafsachen offenkundig sehr erfahrene Schläger fühlte sich sicher: Denn gleich nach der Prügelei erstattete er gegen sein Opfer Strafanzeige wegen Körperverletzung und erreichte damit zumindest fürs Erste, von seiner eigenen strafrechtlichen Verantwortung ablenken zu können. Doch nur fürs Erste: der geschundene Stammgast recherchierte erfolgreich und fand Zeugen, die willens und in der Lage sind, die Version des Stammgastes vom Ablauf der Auseinandersetzung zu bestätigen. Der Stammgast wird nun nicht nur seine Rolle als Beschuldigter in dem Verfahren an den wirklichen Täter abgeben können, sondern kann dann im weiteren Verlauf des Strafverfahrens gegen den Schläger Nebenklage erheben und Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen können.