Sollten Sie unsicher sein, ob Sie einen Anwalt benötigen oder nicht, oder sollten Sie eine Orientierung über die voraussichtlichen Verteidigungskosten suchen, gibt es die Möglichkeit, nur eine Beratung wahrzunehmen.
Wir bieten Beratungen auf dem Gebiet der Strafverteidigung sowie der Opfervertretung gegen vorherige Terminvereinbarung an und stehen Ihnen grundsätzlich mit einer halben bis zu einer ganzen Stunde zur Verfügung. Der Kostenaufwand ist überschaubar, da eine derartige Beratung lediglich zwischen € 120 und € 225 inklusive Mehrwertsteuer kostet. Die Kosten bemessen sich je nach Schwierigkeit und Umfang sowie Bedeutung der Sache. Die Gebühr ist im Voraus in Bar vor dem Termin zu entrichten. Den genauen Betrag erfahren Sie bei der Terminvereinbarung. Sollten Sie sich dann dazu entschließen, uns zu beauftragen, würde dieser Betrag im vollen Umfang auf das spätere anwaltliche Honorar angerechnet werden.
Auf diese Art und Weise erfahren Sie nicht nur, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen, sondern auch welche Verteidigungsstrategie womöglich die richtige ist. Scheuen Sie sich also nicht Kontakt mit uns aufzunehmen und zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch zu suchen.