Sozialstunden für gefährliche Körperverletzung
Am Mittwoch mußte sich vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts München ein 18-Jähriger (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) verantworten, dem von Seiten der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen wurde, letztes Jahr an der Isar bei einem Streit mit einer Freundin eine Bierflasche auf sie geworfen und sie am Kopf getroffen zu haben. Der Streit war dadurch entstanden, dass Beide nach ein paar Flaschen Bier wegen seiner abfälligen Bemerkungen über den Musikgeschmack ihres Freundes in Streit geraten waren. Sie hatte ihm daraufhin eine Flasche Bier über den Kopf gegossen, was er ihr mit gleicher Münze heimgezahlt hatte. Daraufhin hatte sie ihn mit einer Bierflasche geschlagen und er in ihre Richtung eine Bierflasche geschmissen, die sie am Hinterkopf getroffen hatte, als sie sich gerade umdrehen wollte. Ihre Verletzungen waren sehr überschaubar (eine kleine Beule), trotzdem hatte sie ihn angezeigt. Das Ergebnis war ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Dieses wurde auch nicht eingestellt, als die Geschädigte es sich kurz darauf anders überlegt und der Polizei mitgeteilt hatte, dass sie die Sache als doch nicht so gravierend ansehe und ihre Anzeige zurücknehmen wolle. Obwohl offensichtlich war, dass der Jugendliche in keinster Weise vorbestraft war und sich auch sofort entschuldigt hatte bei ihr war bald darauf die Anklage zum Jugendgericht eingetroffen.
Obwohl die Geschädigte auch in der Verhandlung betonte, ihr sei eigentlich nix passiert und sie finde die Sache gar nicht so schlimm, außerdem verstünden sie sich wieder und hätten auch wieder Kontakt miteinander, wurde der Angeklagte nach Jugendrecht zu 15 x 4 Sozialstunden verurteilt.