Sozialstunden für Körperverletzung
Vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Starnberg hatten sich schon im letzten Jahr und dann nochmals diese und letzte Woche zwei Jugendliche (der eine verteidigt von RA F. Schneider) zu verantworten, denen von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden war, Anfang letzten Jahres in einem Club in München andere Jugendliche geschlagen und verletzt zu haben. Unstitig hatte es wegen einer dummen Rederei des einen Zeugen zunächst eine verbale Auseinandersetzung zwischen den beiden Angeklagten einerseits und dem Zeugen und seinen Begleitern andererseits gegeben haben, die dann in Handgreiflichkeiten der beiden Angeklagten gegen die anderen Jugendlichen gemündet sein sollen. Der Jüngere der beiden hatte von Anfang an zwei Ohrfeigen gegen zwei andere Jugendliche eingeräumt, der Ältere bestritt jegliche Tätlichkeiten gegen die Zeugen, räumte aber die verbale Auseinandersetzng ein.
Im Rahmen der insgesamt dreitägigen Hauptverhandlung, die sich wegen des Fehlens eines entscheidenden Zeugen über mehr als ein Jahr hingezogen hatte, wurden die Aussagen der jugendlichen Zeugen an den entscheidenden Punkten immer widersprüchlicher, sodaß schlussendlich der Vorwurf der gemeinschaftichen Körperverletzung nicht mehr aufrechterhalten ließ.
Das Jugendgericht am Amtsgericht Starnberg sprach die beiden daher am Dienstag schuldig, allerdings lautete der Schuldspruch deutlich anders, als in der Anklage vorgeworfen. Dr Ältere der Beiden wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu 80 Sozialstunden verurteilt, der Jüngere (RA Florian Schneider) erhielt 40 Sozialstunden wegen zweier Fälle der vorsätzlichen Körperverletzung.