(Spät-) Folgen von Urteilen gegen Jugendliche
Der Strafverteidiger in Jugendsachen wird regelmäßig mit folgender Frage konfrontiert: Welche Folgen hat eine Verurteilung nach dem Jugendgerichtsgesetz z.B. für den Einstieg ins Berufsleben? Gibt es Anderes zu beachten, was in späteren Jahren an Folgen daher kommen kann?
Bekannt ist ja auch in der Breite der Bevölkerung, dass Verurteilungen nach dem Jugendgerichtsgesetz JGG grundsätzlich nur in das Erziehungsregister eingetragen werden, die für Privatpersonen und Firmen nicht einsehbar sind: Denn bei Abfragen für das Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister werden Verurteilungen gemäß JGG (außer Urteile wegen Mord und Totschlag) nicht in Führungszeugnisse eingetragen.
Und trotzdem sind diese Fragen nach eventuellen Spätfolgen mehr als berechtigt, denn auch Verurteilungen nach dem JGG können später ganz unerwartete und erhebliche Auswirkungen haben.
Das Problem sind dabei nicht die ganz und gar weißen Führungszeugnisse, sondern die Behörden, die mühelos ins Bundeszentralregister Einsicht nehmen können.
Z.B. bei Bewerbungen bei der Polizei werden Fragen gestellt nach früheren Verurteilungen, die Angaben werden überprüft durch die Personalabteilung der Polizei, die mühelos Einsicht in alle Register nehmen kann. Denn grundsätzlich scheitert eine erfolgreiche Bewerbung bei der Polizei, sobald auch nur eine kleine Verurteilung im Jugendalter vorliegt!
Auch sollte man sich klar darüber sein, dass es Ärger mit der Führerscheinstelle geben wird, wenn man mit einer Verurteilung nach dem BtmG seinen Führerscheinantrag einreicht und die Führerscheinstelle Nein sagt und womöglich erst einmal ein Drogenscreening will oder gar eine MPU, obwohl es eigentlich ursprünglich nur eine kleine Sanktion nach dem JGG wegen irgendeines Cannabis-Erwerbs oder -Verkaufs gegeben hatte.
Schließlich wird der Jugendliche erhebliche Probleme mit der Behörde bekommen, wenn er die Absicht hat, später mal einen Waffenschein zu erwerben, – z.B. weil er in einem Sportschützenverein beitreten will, Jäger werden will oder sich bei einer Sicherheitsfirma bewirbt, – denn bei Verurteilungen z.B. wegen Körperverletzungen oder Ähnlichem ist die Beantragung eines Waffenscheines ziemlich aussichtslos .
Auch bei Einreiseanträgen in außereuropäische Länder wie die USA wird danach gefragt, ob es früher schon einmal eine Verurteilung gegeben hat.
Zu denken ist auch an Ärger mit ausländischen Unis, die bei Studienbewerbern manchmal nach früheren Verurteilungen fragen.
Auch für ausländische Mitbürger können Verurteilungen Auswirkungen auf einen eventuellen Einbürgerungsantrag oder auch für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis haben, vor allem dann, wenn schon mehrere Verurteilungen vorliegen.