Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung
Der Kellner aus dem Münchner Umland war vor seinem derzeitigen Angestelltenverhältnis als Gastwirt selbständig gewesen. Aus dieser Zeit stammen die Probleme, die die Steuerfahndung ihm nun bereitet. Um seine Umsätze damals zu verschleiern soll er bei einem großen Münchner Handelsunternehmen eingekauft haben und die Rechnungen hierfür vernichtet haben. Als das große Handelsunternehmen aufflog bekamen viele der Kunden des Handelsunternehmens Besuch von der Steuerfahndung. Es wurde eine ganze Lawine von Steuerstrafverfahren gegen zahllose Münchner Gastwirte eingeleitet. Viele endeten mit Knast, das Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung gegen den jetzigen Kellner .
Ein Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung, wenn der Steuerschaden wiedergutgemacht worden oder nicht allzu hoch ausgefallen ist.
Die Vernichtung der Einkaufsrechnungen hatte regelmäßig den Sinn, die Einkäufe zu verschleiern. Und gleichzeitig sollte auch die Kasse nicht korrekt geführt werden und am Ende sollte die Höhe der Umsätze unklar bleiben. Der steuerpflichtige Gastwirt wollte sich die Steuern auf seine Umsätze sparen, denn hier kam einiges zusammen.
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, alles zusammen lastet schwer auf dem Geldbeutel der Unternehmer.
Die Steuerlast in Deutschland ist insgesamt viel zu hoch. Der Versuch, durch Vernebelung der Umsätze Steuern zu sparen, ist allerdings illegal und führt zu schmerzhaften Strafverfahren. Eine richtige Keule trifft den Gastwirt dann Jahre später. Kommt eine Betriebsprüfung zum Ergebnis, dass die Kasse nicht korrekt geführt worden ist, darf der Fiskus schätzen. Und diese Schätzung
Der wirksamste Hebel der Finanzverwaltung ist die nachträgliche Schätzung der verschwiegenen Umsätze und in der Folge dann der hinterzogenen Steuern.
Die Schätzungen fallen heftig aus. Sie bedeuten für die Steuerpflichtigen Steuernachzahlungen an der Obergrenze des Möglichen. Der Sinn ist klar. Alle eventuellen Nachahmer sollen abgeschreckt werden. Denn schwerer als alle Maßnahmen des Strafrichters wiegen die sehr hohen Steuernachzahlungen. Diese müssen allerdings nicht unbedingt tatenlos hingenommen werden. Der Einspruch gegen die Schätzungsbescheide der Finanzverwaltung und die Klage zum Finanzgericht sind oft Mittel der Wahl. Hier sind allerdings knappe Fristen zu beachten!