Strafbarkeit von VW
Der Abgasskandal, den sich VW nach den aktuellen Medienberichten nicht nur in den Staaten, sondern wohl auch in Deutschland und in der EU geleistet hat, wirft nicht nur viele politische Fragen auf, sondern auch Fragen nach der Strafbarkeit der Handlungsweise der Chefs von VW. Im Moment ist natürlich noch völlig unklar, wie sich der Skandal im Einzelnen abgespielt hat und vor allem, wer in der Führung dafür verantwortlich ist. Fakt dürfte jedoch vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse sein, dass Volkswagen an 11 Millionen Kunden in den USA und womöglich auch in Deutschland und in der ganzen EU Fahrzeuge verkauft hat, die die in den jeweiligen Staaten aktuell gültigen Abgaswerte nicht erfüllen und damit die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Staates verletzen. Damit haben die Käufer dieser Fahrzeuge einen ganz erheblichen Vermögensschaden erlitten, der in der Zahlung eines Kaufpreises für ein gar nicht zulassungsfähiges Auto besteht. Denn die Wagen, die die Täuschungssoftware von VW aufgespielt bekommen haben, sind vom ersten Tag an ohne Zulassung durch die Gegend gefahren und deshalb bei Weitem ihren Kaufpreis nicht wert. Die betroffenen Kunden sind deshalb Opfer eines großangelegten gewerblichen Betrugs der Verantwortlichen von VW und können Strafanzeige gegen VW erstatten. Zivilechtliche Ansprüche bleiben davon unberührt: Hier sollten die Kunden schnellstmöglich ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen und dabei beachten, dass es hierfür Verjährungsfristen gibt. Womöglich haben sie Ansprüche aus arglistiger Täischung: Zwar nicht seitens des Autoverkäufers, – der mit Sicherheit nichts wußte von dem Betrug, – wohl aber seitens des Herstellers ihres Wagens.