Strafbefehl wegen Betrugs
Das Amtsgericht Dachau hat gegen einen Dachauer Stadtrat einen Strafbefehl in Höhe von Euro 6.000 erlassen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, den Kaufinteressenten seiner Langwaffe über die Funktionsuntüchtigkeit getäuscht zu haben: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll das Dachauer Stadtratsmitglied im Internet ein Gewehr angeboten haben, obwohl ihm bekannt gewesen sei, daß die Waffe bei Gebrauch sogar für den Schützen lebensgefährlich sein könnte. Dieser Umstand soll dem Anbieter aus einem vorangegangenen Rechtsstreit vor dem Zivilgericht mit einem früheren Erwerber derselben Waffe bestens bekannt gewesen sein, da der Stadtrat diesen Rechtsstreit damals wegen des Defekts schon einmal verloren hatte. Nach den Angaben des Angeklagten soll er das damalige Gutachten jedoch gar nicht zur Kenntnis genommen haben.
Die Staatsanwaltschaft schenkte den Ausführungen des Angeklagten jedoch keinen Glauben und beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen a Euro 100 gegen den Stadtrat, den das Amtsgericht Dachau auch antragsgemäß erließ.
Da der Dachauer Stadtrat den Strafbefehl jedoch nicht akzeptierte und Einspruch einlegte muß die Sache vor Gericht verhandelt werden, Termin ist am 20.07.11.