Strafe wegen Fahrenlassen ohne Führerschein
Eine etwa sechzigjährige Kroatin hat vom Amtsgericht München soeben einen Strafbefehl über Euro 1.000 erhalten. Der Frau wird zur Last gelegt, ihren Sohn an ihrem Auto ans Steuer gelassen zu haben, obwohl sie nach Auffassung der Polizei und der Staatsanwaltschaft gewußt hatte, dass er schon vor Langem wegen Btm-Konsums seinen Führerschein verloren hatte. Als die Polizei in München hinter dem Auto der Angeklagten herfuhr war ihr zunächst der Fahrer komisch vorgekommen, da der nicht sehr fahrtüchtig aussah. Als sie versuchte, das Auto zum Anhalten zu bewegen, reagierte der Fahrer lange nicht, auch nicht auf Anhaltezeichen und Blaulicht. Als es der Polizei endlich gelungen war, das Auto zum Stehen zu bringen, soll der Sohn der Angeklagten nach dem Eindruck der Polizei ziemlich zugekifft gewirkt haben, als er ausstieg, die Angeklagte selber saß unbewegt auf dem Beifahrersitz. Gegen die Angeklagte wurde deshalb ein Verfahren wegen Fahrenlassens ohne Fahrerlaubnis eingleitet.
Gleichzeitig leitete die Polizei natürlich auch gegen den Sohn ein Strafverfahren ein wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gleichzeitig wegen des Fahrens unter Drogeneinfluß. Das Ärgerlichste war aber, dass die Polizei die Verkehrskontrolle gleichzeitig auch dazu benutzte, bei Mutter und Sohn zu Hause vorbeizuschauen, wo ihr dann eine kleine Plantage mit Cannabispflanzen in der Wohnung in die Hände fiel.
Während das Verfahren gegen den Sohn noch nicht abgeschlossen ist hat die Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) gegen ihren Strafbefehl Einspruch eingelegt, über den nächste Woche vor dem Amtsgericht München verhandelt werden wird.