Unter den Begriff Strafrecht fallen sämtliche Verstöße gegen das Deutsche Strafgesetzbuch StGB sowie gegen strafrechtliche Nebengesetze wie das Betäubungsmittelgesetz BtMG, gegen die Abgabenordnung AO auf steuerrechtlichem Gebiet, gegen medizin- und pharmazierechtliche Vorschriften, aber auch Verstöße gegen Urheberrecht und Ähnliches mehr. Ganz aktuell die Themen zur sogenannten Cyberkriminalität, die üblicherweise auch als Internetstrafrecht bezeichnet wird.
Als auf strafrechtliche Fragen spezialisierte Fachanwaltskanzlei stehen wir Ihnen in allen diesen Rechtsgebieten beratend zur Verfügung.
Nach aller Erfahrung in diesem Bereich über mehrere Jahre hinweg, gilt der Ratschlag, dass ein Strafverteidiger umso mehr machen kann, je eher er eingeschaltet wird. Das größte Risiko für eine Verteidigung besteht üblicherweise darin, dass Beschuldigte es zunächst alleine versuchen, – zum Beispiel weil sie den Tatvorwurf für ungerechtfertigt halten oder das Bedürfnis haben, sich zu rechtfertigen, – und dann sehen, dass Ihnen das Wort im Munde herumgedreht wurde und nur die negativen Angaben verwertet wurden.
Daher gilt der Ratschlag, je eher ein Anwalt hinzugezogen wird, umso mehr kann er für Sie tun.
Voraussetzung einer erfolgreichen Strafverteidigung sind zwei Punkte:
1. Es ist dringend anzuraten, so früh als möglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der spezialisiert ist auf Strafverteidigungen. Auf diese Art und Weise kann vermieden werden, dass Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr auszumerzen sind.
2. Der Betroffene sollte auf jeden Fall vermeiden, sich selbständig und ohne anwaltliche Rücksprache gegenüber der Polizei zu äußern, da eine derartig frühzeitige Aussage zwar im Moment das Gewissen erleichtern mag, im späteren Verfahrensverlauf aber womöglich bereut werden und einen nicht mehr wieder gutzumachenden Fehler bedeuten kann.
Das strafrechtliche Mandat umfasst aber nicht nur die Verteidigung des beschuldigten bzw. angeklagten Mandanten, sondern auch die Nebenklagevertretung. Das Opfer einer Straftat – die Nebenklage berechtigte Person – bedarf der anwaltlichen Unterstützung, um über seine Zeugenstellung hinaus aktiv seine Prozessrechte im Strafverfahren ausüben zu können.