In den gut zwei Jahrzehnten meiner Tätigkeit als Strafverteidiger und meiner damit verbundenen Spezialisierung auf Strafrecht hatte ich Gelegenheit, zahllose Mandate aus dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts oder „Drogenstrafrechts“ zu verteidigen. Hierzu gehören natürlich vor allem die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz BtmG. Hier insbesondere die Delikte wie der Erwerb, Besitz, die Abgabe oder das Handeln mit Drogen in geringer oder nicht geringer Menge.
Besonders schwerwiegende Delikte sind die Abgabe von Drogen an Minderjährige, das gewerbsmäßige Handeltreiben oder das bandenmäßige Handeltreiben von Drogen. Im weitesten Sinne gehört auch die Verbindung zwischen Drogenkonsum und Straßenverkehr, also das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen, dazu.
Am häufigsten sind in meiner Strafrechtskanzlei die Drogenverstöße von Jugendlichen gegen das Betäubungsmittelgesetz Thema. Und zwar vor allem die, die von der Justiz nach dem sogenannten Jugendgerichtsgesetz JGG bearbeitet werden.
Hier gibt es eine Spezialzuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft in Form eines Jugendstaatsanwaltes und beim Amtsgericht in Form eines Jugendrichters. Ich bezeichne mich insofern als Jugendstrafverteidiger. Meine langjährige Praxis auf diesem Gebiet hat dazu geführt, dass ich Jugendstrafverfahren mit besonderem Erfolg bearbeiten kann und hier besondere Kenntnisse habe.
Im Rahmen eines Erstberatungsgespräches können die verschiedenen Optionen, die Beschuldigte und Angeklagte in Jugendstrafverfahren haben, gerne ausführlich erörtert werden.
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