Strafverfahren gegen Ehemann, der gegen Lover der Ehefrau vorgeht
Ein Münchner Handwerker traute seinen Augen kaum, als er letzten Sonntagabend nach Hause kam. Seine Ehefrau sitzt auf dem Schoß eines Unbekannten, die fünfjährige Tochter steht etwas ratlos daneben. Der Vierzigjährige realisiert, was hier los ist. Ganz klassisch: Seine Frau hat einen Lover und er hat die Beiden gerade überrascht. Als ihm das klar wird schießt ihm der Blutdruck nach oben und er versucht, den Lover seiner Frau aus der Wohnung zu schmeißen. Der läßt sich jedoch nicht so einfach zum Gehen überreden, es wird handgreiflich und eine Schubserei geht los. Die Frau springt ihrem Lover zur Seite und der Ehemann gerät ins Hintertreffen. Sein Glückstag ist jedoch noch nicht vorbei: Das Ende vom Lied ist nämlich, dass schließlich die Polizei kommt, die nicht etwa den Lover, sondern den Ehemann aus der Wohnung schmeißt und ihm gleichzeitig ein dreizehntägiges Kontaktverbot zu seiner Frau und zu deren Lover und auch noch ein Betretensverbot für seine eigene Wohnung erteilt. Außerdem leiten die Beamten gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ein, da ihn seine Frau und ihr Lover angezeigt hatten. Der Handwerker (Verteidiger RA Florian Schneider) muß nun nicht nur schnell seine Glückssträhne verarbeiten und seine Frau abschreiben, sondern vor allem unter Zuhilfenahme der Justiz seine Wohnung zurückerhalten und gegen das Bündnis aus falscher Verdächtigung und Falschaussage seiner Frau und deren Lover vorgehen und sich außerdem erfolgreich dem Tatvorwurf der Körperverletzung stellen.