Strafverteidiger erreicht Einstellung
Der 35-jährige Münchner hat ein schweres Alkoholproblem. Die Ursache dafür liegt in seinen Depressionen. Wird der Leidensdruck zu groß fängt er an zu trinken. Im Zustand schwerster Alkoholisierung begeht er dann Straftaten, die er nüchtern nie begehen würde. Die Palette seiner Delinquenz ist breit, die Vorstrafenliste meterlang. Nun hat die Geduld der Justiz ein Ende. Der Mann muss jetzt endlich etwas gegen seine Krankheit tun. Sonst bekommt er die volle Härte der Gerichte zu spüren. Er ist aber durchaus offen für eine Therapie. Sein Strafverteidiger (RA Florian Schneider) erreicht Einstellung des Verfahrens.
Strafverteidiger erreicht eine Einstellung des Verfahrens dann, wenn eine Verurteilung wegen anderer Verfahren nicht ins Gewicht fiele.
Dies ist der Mengenrabatt des deutschen Strafsystems. Wer viele Straftaten begeht kriegt Mengenrabatt. Der Münchner hatte sich solchen verdient, da er so viele Straftaten begangen hatte, dass einzelne Verurteilungen wegen geringfügiger Delikte nicht mehr ins Gewicht fallen würden. Der Mann hat im Zustand der Alkoholisierung eine besondere Vorliebe für Ärger mit Polizeibeamten, die er beleidigt und verbal angreift. Auch die Beschädigung von fremden Sachen gehört zu seinen Vorlieben, besonders das Anzünden von Zeitungskästen, Randale in Bus und Bahn sowie in seinem Hausgang.
Sein Strafverteidiger erreicht die Einstellung des Verfahrens, seit eine echte Steigerung in der Schwere der Delikte stattfindet.
Angesichts seines immer höheren Leidensdrucks steigert der Mann vor Kurzem seine Strafbarkeit und begeht häufiger schwerere Delikte wie Körperverletzungen etc. Körperliche Angriffe auf Mitfahrende im Bus gehören hier ebenso dazu wie Bedrohungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Besteht ein Hang zur Begehung von Straftaten im Zustand der Alkoholisierung kann die Unterbringung angeordnet werden.
Das Strafgesetzbuch in Deutschland hat durchaus eine gewisse Bandbreite an möglichen Sanktionen. Suchtkranke Menschen müssen nicht in den Knast, sie können eine Unterbringung in der Psychiatrie erreichen. Hier werden sie nicht bestraft, sondern behandelt. Der Münchner hatte vorher regelmäßig nur Kleindelikte begangen und eigentlich immer nur geringe Strafen verwirkt. Bis jetzt. Nun muss er in die Psychiatrie und sich behandeln lassen.