Der 38-jährige Spediteur hätte nicht gedacht, dass es auch ihn mal treffen könnte. Dass auch er sich mal gegen eine Vergewaltigungsanzeige wehren muss. Er lag friedlich schlafend in seinem Bett, als die Polizei auftauchte und ihn festnahm. Nach der Version der Ehefrau habe er sie in der gemeinsamen Ehewohnung überfallen und vergewaltigt. Und damit es auch wirklich knallt hatte sie ihn auch gleich noch wegen einer anderen angeblichen Vergewaltigung einige Wochen vorher angezeigt und zudem behauptet, dass er das gemeinsame Kind mißhandelt habe.
Die Version des Mannes hörte sich dann deutlich anders an.
Der Beschuldigte machte umfangreiche Angaben bei der Polizei und stellte einiges richtig. Wie sich zeigte befindet sich das Paar in Trennung und diskutiert derzeit die Trennungsformalitäten. Dabei geht es vor allem um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind, aber auch ums Geld. Der Hauptstreitpunkt ist aber das Kind. Der Beschuldigte war bereits ausgezogen und nur noch selten in der Ehewohnung, um Sachen zu holen.
Die Anzeige erscheint als von langer Hand geplante Aktion der Frau, sich das Sorgerecht zu sichern.
Nach der Version des Mannes hatte sie trotz der Trennung nämlich ganz plötzlich und überraschend wieder Sex gewollt. Das war in der aktuellen Trennungs-Situation und angesichts des aktuellen Streits sicher kein Zufall. Denn sofort, nachdem der Mann ihrem Wunsche gefolgt war und danach eingeschlafen war, hatte sie die Polizei gerufen. Durch die Anzeige versucht sie, eine Handhabe gegen den Ehemann zu bekommen, um ihn vom Kind fernzuhalten.
Ein Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige.
Da der Mann vorläufig festgenommen und in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums verbracht worden war benötigte er Hilfe. Mit einer Vergewaltigungsanzeige ist nicht zu spaßen. Üblicherweise gehen die Beschuldigten nämlich sofort in Haft und müssen sich sehr lange darum bemühen, wieder freizukommen. In diese Falle war der Strafrechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Rechtsanwalt Florian Schneider) sofort und auch am Samstagmorgen im Polizeipräsidium zur Stelle.
Im Gegensatz zu den meisten sonstigen Fällen dieser Art kam der Beschuldigte sofort wieder frei.
Angesichts der ausgiebigen und sehr glaubhaften Aussage des Beschuldigten verzichtete die Staatsanwaltschaft München darauf, einen Haftbefehl zu beantragen. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass das Strafverfahren gegen den Mann nun schon wieder zu Ende ist. Er wird sich jetzt nicht nur gegen den Versuch der Ehefrau wehren müssen, ihm das Kind wegzunehmen. Er muss auch noch gegen die Frau und ihre falsche Verdächtigung strafrechtlich vorgehen und die Bestrafung der Frau betreiben. Das Ergebnis dieser üblen Vorgehensweise seiner Exfrau wird deshalb nicht nur sein, dass der Beschuldigte keine Verurteilung bekommt. Am Ende wird sie selbst den Weg ins Gefängnis antreten müssen wegen falscher Verdächtigung und mittelbarer Freiheitsberaubung.