Der sechzigjährige Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) aus dem europäischen Ausland arbeitet seit Langem in der Münchner Gastronomie als Aushilfskoch. Als sein Lokal wegen Corona im März 2020 schloß wurde er zunächst arbeitslos. Seine Meldung zur Arbeitslosigkeit mündete im Jahr 2022 in eine Anzeige des Zolls wegen Sozialbetrugs. Am Ende hieß es aber Freispruch vom Betrug!
Der Freispruch vom Betrug kam erst nach einem insgesamt 2 Jahre dauernden Strafverfahren zustande.
Die Sache war etwas kompliziert. Der Angeklagte war der deutschen Sprache nicht mächtig, er braucht sie auch nicht, da er sich nur mit seinen Landsleuten umgibt. Für seine Arbeit in der Küche reicht seine Heimatsprache schließlich völlig aus. Zudem kann er weder lesen noch schreiben. Seine behördlichen Dinge regeln seine Landsleute aus dem Lokal für ihn.
Der Zoll prüft derzeit sehr intensiv die Meldungen zur Arbeitslosigkeit während der coronabedingten Lokalschließungen.
Im Jahr 2021 war es aufgefallen, dass der Angeklagte sich erst im April 2020 arbeitslos gemeldet hatte, nachdem er bereits einen Monat lang arbeitslos gewesen war, als er also schon wieder begonnen hatte, zu arbeiten. Dies wurde als offensichtlicher Sozialbetrug gewertet.
Die vom Zoll verschickten Schreiben wegen Anhörung zum Tatvorwurf verstanden weder er noch seine Landsleute.
Und plötzlich lag der Strafbefehl mit einer hohen Geldstrafe in der Post. Hier reagierte der Angeklagte sofort und bat seine Landsleute um Hilfe. Die organisierten sofort einen Strafrechtsanwalt (RA Florian Schneider). Der legte zunächst Einspruch ein und organisierte sich die Strafakte. Bei der Prüfung des Akteninhalts lichtete sich das Dunkel allmählich.
Akte und Besprechungen mit dem Angeklagten und seinem Dolmetscher ergaben sehr schnell, dass es nur einen Freispruch vom Betrug geben konnte!
Es zeigte sich nämlich folgende Situation: Der Angeklagte selbst hatte zu keiner Zeit eine Meldung zur Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit abgegeben. Dies hatten seine Landsleute für ihn getan. Leider mehr schlecht als recht. In dem Bemühen, ihm behilflich zu sein und ihm zu Arbeitslosengeld I für den einen Monat Arbeitslosigkeit zu verhelfen, hatte man ihn zwar angemeldet, aber vergessen, abzumelden. Da er noch nicht einmal seine eigenen Kontoauszüge lesen konnte war ihm nicht aufgefallen, dass er plötzlich mehr Geld als sonst zur Verfügung hatte.
Am Schluß hieß es Freispruch vom Betrug.
Der Richter sah sich in der Verhandlung den Angeklagten und seine Landsleute an. Schon aufgrund des persönlichen Eindrucks sah er keine andere Möglichkeit, als freizusprechen.