Die Baufirma hatte jede Menge Probleme. Die Bauaufträge wurden weniger, die Zahlungsmoral schlechter. Im Laufe dieses Jahres zeigte sich, dass es wohl nicht mehr lange weiter gehen würde. Als es noch Ärger gab mit einem Lkw-Verleihunternehmen kam auch noch eine Betrugsanzeige nur wegen Geldforderung daher.
Eine Betrugsanzeige nur wegen Geldforderung ist leider üblich geworden.
Als die Baufirma zur Erledigung eines Bauauftrages einen Lkw mit einem Kran zum Be- und Entladen des Lkw’s benötigte bekam sie einen, der allerdings defekt war. Wegen der Eiligkeit der Auftragserledigungne nahm sie den zwar an, weil ihr nix Anderes übrig blieb, forderte die Verleihfirma allerdings zur Reparatur auf, die die auch zusagte. Sämtliche Versuche der Verleihfirma, den Greifer zu reparieren, schlugen fehl. Die Baufirma mußte alle ihre Baustoffe selbst eigenhändig auf – und abladen.
Nur um den Inhaber der Baufirma unter Druck zu setzen erstatte die Verleihfirma Betrugsanzeige wegen Geldforderung.
Als der Lkw-Verleih ungeachtet der Beanstandungen den vollen Betrag in Rechnung stellte war es zum Streit gekommen. Die Baufirma hatte sich geweigert, den vollen Betrag zu bezahlen. Der Weg zur Polizei anstatt zum Mahngericht hatte sich angeboten, da für die Erstattung einer Strafanzeige keine Anwaltskosten anfallen.
Der Streit verlagerte sich damit auf das Strafgericht, obwohl rein zivilrechtlicher Natur.
Denn eine Straftat war nie passiert. Der Inhaber der Baufirma war durchaus weder zahlungsunwillig noch -fähig. Die Forderung der Verleihfirma und deren Geschäftsgebaren war einfach unverschämt. Ebenso unverschämt wie die Erstattung der Strafanzeige, die nichts Anderes als eine falsche Verdächtigung darstellt. Die Anzeige hat letztlich keinen anderen Zweck, als sich ein kosten- und zeitaufwändiges Zivilverfahren zu ersparen und den Schuldner unter Druck zu setzen.
Manche Geld-Gläubiger erstatten Betrugsanzeige nur wegen Geldforderung, um ihrer Forderung mehr Nachdruck zu verleihen.
Sie machen sich damit aber selbst strafbar wegen falscher Verdächtigung, denn sie wissen sehr wohl, dass kein Betrug vorliegt, sondern nur ein Streit ums Geld. Der Staatsanwalt muss trotzdem tätig werden und die Sache verfolgen. Wird das Strafverfahren bei der Polizei und Staatsanwaltschaft dann mit wenig Sorgfalt behandelt kommt am Ende ein Strafbefehl raus. Die Sache wird nun einfach weitergereicht an den Strafrichter. Der Inhaber der Baufirma brauchte nun einen Verteidiger (RA Florian Schneider). Der hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung darüber vor dem Amtsgericht hieß es am Ende aber dann Einstellung des Verfahrens.