Führerscheinentzug bei Kokainkonsum. So lautet die Konsequenz für die Inhaber einer Fahrerlaubnis, wenn sie von der Polizei erwischt werden und sich dann Kokain im Blut findet. Der etwa fünfzigjährige Mann hatte gar nicht als Beschuldigter, sondern eigentlich als Opfer einer Straftat durch die Polizei eine Haarentnahme angeordnet bekommen. Bei der Haarentnahme waren dann geringfügige Spuren von Kokain festgestellt worden. Strafrechtlich eigentlich kein Problem. Sehr wohl aber führerscheinrechtlich:
Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, die Führerscheinstelle über ihre Ermittlungen in Kenntnis zu setzen.
Die Führerscheinstelle erfährt also zwangsläufig, wenn sich in den Haaren eines Führerscheininhabers Spuren von Kokain finden, auch wenn gar keine Straftat vorliegt. Das Gesetz zwingt die Strafverfolger dazu, ihre Erkenntnisse an die Verwaltung weiter zu geben. Ohne weiteres Zutun des Kokainkonsumenten erfahren also Führerscheinstelle, Gewerbeamt, etc. von dem Kokainkonsum.
Die Konsequenz lautet manchmal dann Führerscheinentzug bei Kokainkonsum.
Die Menge an Kokain und Kokainabbauprodukten in den Haaren konnte laut Gutachter nur mit Konsum begründet werden. Laut Gesetz genügt für eine Führerscheinentziehung die Feststellung, dass der Führerscheininhaber konsumiert hat. Im Gegensatz zu Alkohol und Cannabis ist es also nicht erforderlich, dass die Führerscheinstelle einen Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen nachweist.
Der Kokainkonsum alleine wäre nach dem Gesetz straffrei.
Den Staatsanwalt interessiert es nicht, wenn ein Mensch Kokain konsumiert. Denn bestraft werden nur Erwerb, Besitz, Abgabe oder Verkauf, etc. Der Konsum alleine wird aber nicht bestraft. Das dicke Ende kommt trotzdem in Form von unangenehmer Post der Verwaltung.
Bevor es Führerscheinentzug bei Kokainkonsum heißt muss die Behörde den Betroffenen ordnungsgemäß anhören.
Dies schreibt das Verwaltungsverfahrensgesetz vor: Vor einem belastenden Verwaltungsakt, – besonders einem wie dem, dass eine Fahrerlaubnis entzogen wird, – ist ein Betroffener anzuhören. Nun hat der betreffende Bürger Gelegenheit, sich zu äußern und seine Sicht der Dinge zu schildern. Anhaltspunkte für eine solche Rückäußerung ist die Angabe der Polizei, welche Haarlänge ausgewertet wurde und in welcher Konzentration Kokain und -abbauprodukte in den Haaren gefunden wurden. 1 Zentimeter Haar bedeutet einen Zeitraum von etwa einem Monat. In den Haaren läßt sich so ziemlich alles nachweisen, alle Arten von Drogen- und Medikamentenkonsum. Der Mann muss sich nun nach anwaltlicher Beratung (RA Florian Schneider) zu diesen Vorwürfen äußern, um seinen Führerschein zu retten.