Die Männer waren bestens informiert und kannten die Örtlichkeiten.
Sie wußten ganz genau, dass der Wirt gerade seine Bareinnahmen aus der Wirtschaft dabei hatte. Sie waren zudem bewaffnet. Einer hatte eine Machete, ein anderer eine Schußwaffe dabei. Sie forderten von ihm sein Bargeld. Dabei drohten sie ihm, ihn umzubringen, falls er nicht alles heraus rücke. Als er versuchte, sie abzuwehren, durchschnitten sie ihm mit der Machete die Sehnen seiner Finger.
Der Wirt ist auf lange Zeit gehandicapt, da er seine Hand nicht mehr verwenden kann.
Infolge der massiven Drohung und Gewalttätigkeit der Täter rückte der Mann sein gesamtes Bargeld heraus. Der Verlust von fast € 20.000 tut weh. Zum Ärger über das verlorene Geld kommt nun aber auch die Angst vor der Arbeitsunfähigkeit wegen der Hand.
Der Wirt hat nun Hilfe in Form von Opferberatung bei Raub gesucht.
Der Opferanwalt RA Florian Schneider vertritt ihn nun in seinen Bemühungen, Einblick in die Ermittlungen zu erhalten. Der Kontakt zur Polizei steht dabei im Vordergrund. Einblick in die Ermittlungsakte erhält nur ein Verteidiger. Der schwer geschädigte Gastwirt muss sich nun nicht nur als Opfer fühlen, er kann sich in die Ermittlungen über seinen Anwalt einschalten.
Den Tätern droht eine lange Freiheitsstrafe.
Im Falle einer Verurteilung müssen sie mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren rechnen. Sie fühlen sich im Hinblick auf ihre Maskierung derzeit wohl sicher. Die Polizei hat aber bereits Spuren.
Aus der Opferberatung bei Raub wird im Falle einer Hauptverhandlung dann eine Nebenklagevertretung.
Auch hier wird der Geschädigte sich dann dem Verfahren über seinen Anwalt anschließen können.